Politik

Laut Verfassung verboten Schäuble löst Schuldenbremse für Länder

Schäuble im Gespräch mit der Kanzlerin während der Haushaltsdebatte im Bundestag.

Schäuble im Gespräch mit der Kanzlerin während der Haushaltsdebatte im Bundestag.

(Foto: dpa)

Finanzminister Schäuble treibt die Neurordnung des Länderfinanzausgleichs voran. Nach seinen Vorstellungen sollen die Bundesländer auch nach 2020 mehr Schulden machen dürfen, als bislang erlaubt ist. Dafür müsste die Verfassung geändert werden.

Finanzminister Wolfgang Schäuble will offenbar die Schuldenbremse für die Bundesländer unter bestimmten Bedingungen lockern. Demnach sollen die Länder auch nach 2020 weiter Kredite aufnehmen dürfen, obwohl ihnen dies nach aktueller Rechtslage verboten ist. Einen entsprechenden Vorschlag habe Schäuble in den Verhandlungen über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs vorgelegt, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Sollte der CDU-Politiker die Zustimmung der Länder erhalten, müsste die erst 2009 beschlossene Grundgesetzänderung überarbeitet werden, noch bevor die Schuldenbremse ihre eigentliche Wirkung entfaltet.

Laut Verfassung dürfen die Länder von 2020 an keine neuen Schulden mehr machen. Für den Bund gilt die Schuldenbremse schon ab 2016. Er soll weiterhin Kredite aufnehmen können, wenn auch nur in engen Grenzen. Erlaubt sind 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, was derzeit etwa zehn Milliarden Euro entspricht. Ausnahmen davon soll es nur geben, wenn schwere Naturkatastrophen das Land erschüttern oder die Wirtschaft unter einer schweren Rezession leidet.

"Der Bund bietet an, den Ländern einen Teil seines Kreditfinanzierungsspielraums zur Verfügung zu stellen", zitierte das Blatt aus einer Verhandlungsunterlage des Ministeriums. Schäuble habe das Thema in den Gesprächen mit den Finanzministern der Länder auch schon angesprochen. Diskutiert worden sei zum Beispiel, dass der Bund künftig nur noch Kredite in Höhe von 0,2 Prozent aufnehmen dürfe, während den Ländern 0,15 Prozent zur Verfügung stehen sollten. Die Höhe der möglichen Gesamtverschuldung des Staates bliebe demnach gleich.

Die Sache hat einen Haken

Schäubles Angebot ist demnach aber an Bedingungen geknüpft. Ziel sei es, den sogenannten Stabilitätsrat, der sich aus den Finanzministern von Bund und Ländern zusammensetzt, in eine echte Kontrollbehörde für die Haushalte umzuwandeln. Nach Schäubles Vorstellungen soll das Gremium künftig Sanktionen bei Verstößen gegen die Schuldenbremse aussprechen und durchsetzen können, indem es beispielsweise vor dem Verfassungsgericht ein Klagerecht erhält, wie das Blatt weiter berichtete. Dazu müssten die Abstimmungsregeln im Stabilitätsrat geändert werden.

Derzeit können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn Schäuble zwei Drittel seiner Länderkollegen an seiner Seite hat. Künftig könnte eine einfache Mehrheit ausreichend sein. Das betroffene Land darf dabei schon jetzt nicht mitstimmen.

Quelle: ntv.de, ppo/AFP/rts

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