Bluttest beim Einstellungsgespräch? Schutz für Arbeitnehmerdaten
16.11.2009, 12:14 UhrDie neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will ein Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz auf den Weg bringen. Unterstützung erhält sie vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der angesichts der jüngsten Nachrichten um illegale Bluttests bei Einstellungsuntersuchungen eine zügige Regelung fordert.
Mit einem solchen Gesetz solle unter anderem geregelt werden, welche Fragen bei Bewerbungsgesprächen generell unzulässig seien, sagte sie im Deutschlandradio Kultur. Derzeit gebe es in diesem Bereich viele Grauzonen. Nötig sei eine sichere Rechtsgrundlage, "damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen". Das sei auch sinnvoll, damit diese Frage nicht immer wieder in Gerichtsverfahren geklärt werden müsse, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Ministerin unterstrich, die Arbeitgeber hätten "kein absolutes Auskunftsrecht". Bestimmte Fragen seien generell unzulässig. Die Ministerin nannte als Beispiel die Frage, ob eine Frau entbunden habe oder ob sie Verhütungsmittel nimmt. Datenschützer überprüfen derzeit, inwieweit Bluttest-Untersuchungen generell zulässig sind.
Ein solches Gesetz sei dringend, betonte die FDP-Politikerin. Es gebe offenbar derzeit einen Trend unter Arbeitgebern, möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern wissen zu wollen. Sie äußerte den Verdacht, dass diese Daten auch dazu dienen könnten, bestimmte Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder loszuwerden. Die Arbeitgeber machten sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter, um dann "vielleicht in Zeiten wirtschaftlicher Krise (...) zu sagen, wem können wir denn am ehesten eine Kündigung aussprechen".
DGB fordert schnelles Handeln
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Vorstoß und zeigte sich erfreut, dass sich die neue Justizministerin "der DGB-Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz anschließt". Die jüngsten Vorkommnisse wie etwa die unzulässige Erhebung von Gesundheitsdaten bei Einstellungen zeigten, dass nun rasch gehandelt werden müsse, erklärte DGB-Sprecherin Claudia Falk.
Der DGB erwartet Falk zufolge, an dem Entwurf eines neuen Gesetzes beteiligt zu werden. Darin müsse vor allem das gezielte Überwachen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld wie etwa die Kontrolle von Telefongesprächen oder der Datenabgleich von Kontennummern verboten werden. Ausnahmen sollten nur bei einem schwerwiegenden konkreten Verdacht und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sein.
BDA skeptisch
Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) warnte vor Überregulierungen. Es gebe in Deutschland bereits "ein sehr hohes Datenschutzniveau", sagte ein BDA-Sprecher. Zudem müsse auch mit einem neuen Gesetz die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten in Betrieben möglich bleiben.
Dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und nicht Leutheusser-Schnarrenberger zuständig für den Datenschutz und ein darin eingebettetes Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Die Ministerin reklamiere deshalb auch nicht die Federführung, sagte einer ihrer Sprecher.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP