Politik

Verzicht auf Verbotsverfahren wäre fatal Seehofer mahnt in Sachen NPD

Scheitert das NPD-Verbotsverfahren zum zweiten Mal?

Scheitert das NPD-Verbotsverfahren zum zweiten Mal?

(Foto: picture alliance / dpa)

Horst Seehofer ist besorgt. Er fürchtet negative Konsequenzen, falls das geplante NPD-Verbotsverfahren scheitern sollte. Das würde die rechte Szene stärken, warnt der CSU-Chef. Er selbst will "alles in die Waagschale werfen", um ein Verbot der rechtsextremen Partei zu erreichen.

Behält stets gern den Durchblick: CSU-Chef Seehofer.

Behält stets gern den Durchblick: CSU-Chef Seehofer.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer will unbedingt ein neues NPD-Verbotsverfahren erreichen. "Ich werde alles in die Waagschale werfen, damit ein neues Verfahren zustande kommt - mit gutem Material und guter Begründung", sagte der CSU-Chef der "Welt am Sonntag". Er warnte zugleich davor, keinen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten. "Sollten die Ministerpräsidenten die Entscheidung treffen, nicht zu klagen, käme das einem negativen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr nahe. Auch ein Verzicht auf ein neues Verfahren würde die rechtsextremistische Szene stärken."

Am besten wäre ein von allen Verfassungsorganen getragenes Verfahren, sagte Seehofer. Notfalls müsse aber der Bundesrat "im Alleingang" einen neuen Vorstoß beim Bundesverfassungsgericht machen. Zwar könne niemand sagen, wie die Richter entscheiden würden. "Aber wir dürfen uns nicht zu Gefangenen eines möglichen Prozessausgangs machen."

Seehofer zog auch eine Verbindung zum Fall der Ruderin Nadja Drygalla, die wegen ihrer Beziehung zu einem ehemaligen NPD-Landtagskandidaten die Olympischen Spiele in London verlassen hatte. "Die Leute, die Nadja Drygalla jetzt kritisieren, wären glaubwürdiger, wenn sie uns auf dem Weg zu einem neuen Verbotsverfahren unterstützen würden." Der bayerische Ministerpräsident warf Drygallas Kritikern "Empörungsrhetorik" vor. "Leute äußern sich, die von dem Fall wenig oder gar nichts wissen." Dabei seien "Persönlichkeitsrechte der Ruderin verletzt worden".

"Scheitern wäre Desaster"

Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten in der NPD-Spitze gescheitert. Nach Bekanntwerden der Mordserie der Neonazi-Terrorzelle NSU hatten die Länder-Innenminister im März beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen für ein neues Verfahren zu prüfen. Wegen der Affäre um die Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen hatten Koalitionspolitiker allerdings zuletzt Zweifel am Erfolg eines neuen Anlaufs für ein NPD-Verbot geäußert.

Zuletzt hatte bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor dem Scheitern eines neuen NPD-Verbotsverfahrens gewarnt. "Ein zweites Scheitern des NPD-Verbots wäre ein Desaster", so die FDP-Polikerin. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl hatte die Debatte mit der Äußerung angestoßen, ein neues NPD-Verbotsverfahren habe sich nach dem Schredder-Skandal so gut wie erledigt. Er begründete diese Einschätzung mit dem Glaubwürdigkeitsverlust des Verfassungsschutzes.

Der rheinland-pfälzische SPD-Politiker Roger Lewentz sagte daraufhin, einen Zusammenhang zwischen der Vernichtung von Rechtsextremismus-Akten beim Verfassungsschutz und den Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens herzustellen, sei "ziemlich an den Haaren herbeigezogen." Maßgebend für eine Entscheidung über ein neues Verfahren seien die gesammelten Erkenntnisse.

Die Innenminister hatten sich im März verständigt, bis Herbst Beweise gegen die NPD zu sammeln. Zugleich wurden V-Leute in der NPD-Führung abgeschaltet. Deshalb war der erste Verbotsanlauf 2003 gescheitert.

Quelle: ntv.de, cro/AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen