Politik

Vier Jahre nach Strafende Sexualtäter bleibt in Haft

Die Sicherungsverwahrung für Jugendliche wurde erst wenige Tage vor dem eigentlichen Haftende des Verurteilten ermöglicht.

Die Sicherungsverwahrung für Jugendliche wurde erst wenige Tage vor dem eigentlichen Haftende des Verurteilten ermöglicht.

(Foto: dpa)

Weil er Therapieangebote verweigert, muss ein Sexualtäter auch Jahre nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe im Gefängnis bleiben, obwohl er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Der Richter ordnet nachträgliche Sicherungsverwahrung wegen sexuellem Sadismus an – eine neue Untersuchung gibt es dazu nicht.

Auch 15 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin in Kelheim kommt der Täter nicht frei. Das Landgericht Regensburg ordnete erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. "Wir gehen davon aus, dass von dem Mann derzeit eine hochgradige Gefahr ausgeht", sagte der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Carl Pfeiffer. Die Kammer folgte den Diagnosen der Gutachter, nach denen der heute 34-Jährige unter sexuellem Sadismus leidet. Der Mann hatte 1997 als 19-Jähriger eine Joggerin erwürgt und sich an dem nackten Leichnam vergangen.

Der Mann, der bei seiner Tat 19 Jahre alt war, bleibt in Haft.

Der Mann, der bei seiner Tat 19 Jahre alt war, bleibt in Haft.

(Foto: dpa)

Nachdem er seine Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verbüßt hatte, verhängte das Gericht schon 2008 die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Fall neu verhandelt werden.

"Urteil wird keinen Bestand haben"

Der Mann habe bereits einmal die Hemmschwelle überschritten und bei der schwerwiegenden Tat ein persönliches Glücksgefühl empfunden, betonte Pfeiffer. "Ein zweites Mal fällt es ihm möglicherweise leichter." Nach Ansicht der Kammer ist die Verhältnismäßigkeit der Sicherungsverwahrung gegeben, weil die "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" vorliege.

Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen die Entscheidung einzulegen. "Ich bin überzeugt, dass das Urteil keinen Bestand haben wird", sagte Rechtsanwalt Adam Ahmed. Die Voreingenommenheit der Kammer sei von Anfang an spürbar gewesen. Der Verteidiger hatte die Freilassung seines Mandanten gefordert. Seiner Ansicht nach enthielten die psychiatrischen Gutachten erhebliche Mängel.

Gesetz trat wenige Tage vor Haftende in Kraft

Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung schützen und wird gegen besonders gefährliche Straftäter verhängt, die ihre Haft eigentlich schon abgesessen haben. Alle zwei Jahre muss geprüft werden, ob die Gründe für eine Verwahrung weiter vorliegen.

Der Joggerinnen-Mörder war 2009 bundesweit der erste . Dies wurde erst durch ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung von Jugendstraftätern möglich, das nur wenige Tage vor der geplanten Haftentlassung des Mannes in Kraft getreten war.

Entscheidung fiel ohne neues Gutachten

Vier Straftäter, darunter der jetzt Verurteilte, hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Hintergrund waren mehrere , der die deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig ansah.

Vor der erneuten Verhandlung hatte der Angeklagte eine psychiatrische Untersuchung abgelehnt. Die Sachverständigen mussten sich daher bei dem jetzigen Verfahren auf die alten Gutachten beziehen und konnten nur das Verhalten des Mannes bei der Verhandlung beurteilen. Einer der Experten stellte daraufhin die Diagnose sexueller Sadismus – damals bei der Tat und auch heute noch. So etwas lasse sich auch nicht völlig aufheben, sagte der Forensiker Hans-Ludwig Kröber im Prozess. Therapeutisch könne lediglich der Umgang mit der Störung erlernt werden. Der Mann hatte zuletzt jedoch die Therapieangebote im Gefängnis verweigert.

Quelle: ntv.de, dpa

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