Politik

2G, Tanzverbot, Geisterspiele So setzen die Länder die Corona-Beschlüsse um

Bundesweit soll im Einzelhandel die 2G-Regel gelten. Für Großveranstaltungen etwa kann für Geimpfte und Genesene auch ein negativer Test notwendig sein.

Bundesweit soll im Einzelhandel die 2G-Regel gelten. Für Großveranstaltungen etwa kann für Geimpfte und Genesene auch ein negativer Test notwendig sein.

(Foto: picture alliance/dpa)

Um die vierte Pandemie-Welle zu brechen, beschließen Bund und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schärfere Corona-Maßnahmen. Nun geht es an die Umsetzung: Einige Länder haben die neuen Regeln schon beschlossen.

Berlin

In Berlin ist das Tanzen in den Klubs wegen der heftig gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen ab Mitte nächster Woche verboten. Zwar werden die Klubs wegen rechtlicher Fragen noch nicht geschlossen, "aber es darf nicht mehr getanzt werden", sagte der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler von der SPD, nach einer Sondersitzung des Senats.

Vom Bund sei beschlossen worden, Klubs bei hohen Inzidenzwerten über 350 zu schließen, der rechtliche Prozess dazu laufe aber noch, sagte Gaebler. Wenn der Bund nächste Woche die Gesetze anpasse, werde man auch in Berlin erneut beraten. Offen bleiben dürfen auch Restaurants und Kneipen, aber es soll neue Abstandsregeln und weniger Tische geben.

Zu den am Mittwoch in Kraft tretenden neuen Regelungen gehören Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Demnach reduziert sich die Teilnehmerzahl bei privaten Treffen, sobald ein Ungeimpfter dabei ist, auf zwei Haushalte. Auch eine niedrigere Obergrenze bei Großveranstaltungen wurde beschlossen. Im Freien sind dann nur noch höchstens 5000 Teilnehmende, in geschlossenen Räumen 2500 erlaubt. Damit sollten auch die Kontakte im Umfeld solcher Veranstaltungen, also zum Beispiel im Nahverkehr, reduziert werden. Neu beschlossen wurde zudem eine ergänzende 3G-Regel für den öffentlichen Nahverkehr, nach der die Maskenpflicht dann auch zusätzlich auf Bahnsteigen gilt. Die 2G-Regel im Einzelhandel gilt in Berlin bereits.

Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen setzt die Bund-Länder-Beschlüsse schnell um. Bereits ab dem morgigen Samstag gilt die 2G-Regel im Einzelhandel. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf, also etwa Supermärkte oder Apotheken, wie das Landesgesundheitsministerium zur aktualisierten Corona-Schutzverordnung mitteilte. Für die Kontrollen sind demnach die Geschäfte zuständig.

Die Zuschauerzahlen bei Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen ab Samstag grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich bei maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen bei 5000. Solange diese Deckelung nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden. Auch hier haben nur Geimpfte und Genesene Zugang, die zudem medizinische Masken tragen müssen. Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen greifen bereits ab 1000 Zuschauern. Weihnachtsmärkte dürfen geöffnet bleiben, allerdings haben ab Samstag nur Geimpfte und Genesene Zutritt.

Bayern

Ab dem kommenden Mittwoch werden in Bayern Ungeimpfte keinen Zugang mehr zu Einzelhandelsgeschäften bekommen. Man gebe den Betrieben mehrere Tage, um sich auf die praktische Umsetzung und die Kontrollen vorzubereiten, sagte Ministerpräsident Markus Söder in München. Der CSU-Chef ergänzte, es gebe allerdings Ausnahmen für Läden des täglichen Bedarfs, in die weiterhin alle Bürger dürften. Dazu gehören laut Kabinettsbeschluss Lebensmittelhändler, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte sowie der Großhandel.

Zudem werden Fußballspiele in Bayern vorerst ohne Zuschauer stattfinden. Dies gilt bereits ab diesem Samstag und betrifft den gesamten "Profisport für überregionale Ligen", wie Söder verkündete. Die Heimspiele von Fußball-Bundesligist FC Augsburg gegen den VfL Bochum sowie des Zweitligisten 1. FC Nürnberg gegen Holstein Kiel müssen am Samstag somit vor leeren Rängen stattfinden. Bis wann die Regelung gilt, sagte Söder zunächst nicht.

Baden-Württemberg

Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Für die Gastronomie gelte die 2G-Plus-Regel, wie aus Regierungskreisen verlautete. Für Geboosterte soll die Testpflicht jedoch entfallen. Zudem werden Großveranstaltungen untersagt. Demnach wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine "harte Obergrenze" von 750 Personen gelten. Das gilt auch für die Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart und TSG 1899 Hoffenheim. Alle Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Die Regeln sollen bereits am Samstag in Kraft treten. Weihnachtsmärkte waren bereits abgesagt, auch die 2G-Regel im Einzelhandel gilt teilweise schon.

Niedersachsen

Wer bereits geboostert ist, wird in Niedersachsen ab Samstag von der Testpflicht befreit. Dreimal gegen das Coronavirus geimpfte Menschen könnten Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen mit 2G-plus-Regel dann ohne Test besuchen, teilte das Sozialministerium in Hannover mit. Es genüge der Nachweis über die Impfungen. Die neue Regel soll dazu beitragen, "die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten". An den Testpflichten für zweimal geimpfte Menschen ändere sich vorerst nichts.

Die Corona-Verordnung des Landes soll ab der kommenden Woche geändert werden, dennoch soll die Regelung möglichst schon ab Samstag in ganz Niedersachsen umgesetzt werden. Verstöße gegen die laut aktueller Verordnung gültige Testpflicht durch dreimal Geimpfte würden bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung geduldet, hieß es weiter. Die 2G-Regel für den Einzelhandel soll in der kommenden Woche kommen.

Rheinland-Pfalz

Von Samstag an gelten in Rheinland-Pfalz strengere Corona-Regeln. Im Einzelhandel gilt dann nach dem Beschluss von Bund und Ländern auch 2G - also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind auch hier Supermärkte und andere Läden des täglichen Bedarfs. Derweil sind Personen, die bereits die dritte Booster-Impfung erhalten haben, von der Testpflicht befreit. Das gilt beispielsweise für Restaurants und Fitnessstudios.

Neu sind auch die rheinland-pfälzischen Regeln zu Großveranstaltungen. Dazu zählen etwa Konzerte, Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen mit mindestens 1000 Besuchern. Sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien dürfen aber nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Zudem gibt es eine Deckelung von maximal 5000 Zuschauern in Innenräumen und 10.000 bei Freiluftveranstaltungen. Es gilt die 2G-Regelung und Maskenpflicht.

Ungeimpfte dürfen noch Angehörige des eigenen Haushalts oder zwei weitere Personen treffen - eine mehr als vorher angedacht. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Vereinbart wurde ferner, dass Klubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350. Generell ausgenommen von den Regelungen sind noch Kinder bis 12 Jahren und drei Monaten. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gilt überall 3G. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumen bleibt es bei der 3G-Regelung mit Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt will die Bund-Länder-Beschlüsse zügig umsetzen. Seit dem heutigen Freitag stimmen die Ministerien die neue Landesverordnung untereinander ab, ab Montag soll sie in Kraft treten. Neben den bereits bestehenden 2G-Regeln in Kultur und Gastronomie soll dann auch 2G im Einzelhandel eingeführt werden - ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Auch auf Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte verständigte sich die Landesregierung. Für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen soll es zudem eine Obergrenze geben. Bei einem Inzidenzwert von über 350 sollen Diskotheken geschlossen werden. Für private Treffen von Geimpften und Genesenen gilt künftig eine Teilnehmergrenze von 50 Menschen in Innenräumen und von 200 Personen im Außenbereich. In den Schulen kommt die Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Brandenburg

Brandenburg steht vor schärferen Corona-Regeln vor allem bei privaten Treffen. "Es wird noch härtere Kontaktbeschränkungen geben für Ungeimpfte", kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke an. "Wenn ein Ungeimpfter dabei ist, reduziert sich die Zahl der Menschen, die sich treffen können auch für die, die geimpft sind." Geplant ist, dass bei privaten Treffen drinnen oder draußen bei Anwesenheit nicht geimpfter oder nicht genesener Menschen nur bis zu zwei weitere Personen eines anderen Haushalts dabei sein dürfen, bisher waren es bis zu fünf. Ausgenommen sind Kinder, bisher in Brandenburg waren Kinder bis zum 12. Geburtstag ausgenommen. Das Kabinett wird voraussichtlich am kommenden Dienstag über weitere Pläne für Brandenburg entscheiden. Die neuen Regeln sollen spätestens am 16. Dezember in Kraft treten. Die 2G-Regel für Gaststätten, Theater und Einzelhandel hat Brandenburg bereits eingeführt.

Schleswig-Holstein

Ab Samstag gilt in Schleswig-Holstein die 2G-Regel im Einzelhandel. Einkaufen ist für diese Gruppe dann nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs möglich, wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Weitere Einschränkungen im Norden sollen Mitte Dezember folgen. Dann soll die Besucherzahl bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen reduziert werden. Bei touristischen Übernachtungen sowie in Diskotheken, Klubs und Bars soll dann 2G plus gelten. Es erhalten nur Geimpfte und Genesene Zutritt und sie müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Dann gelten auch neue Kontaktbeschränkungen.

Thüringen

Nach dem Bund-Länder-Gipfel rechnet Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow nur mit geringen Anpassungen der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen im Freistaat. Ein Großteil der Beschlüsse sei in Thüringen bereits umgesetzt, hatte der Linke-Politiker bereits erklärt. In Thüringen gelten seit vergangener Woche strengere Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem eine 2G-Regel im Einzelhandel und geschlossene Discos, Bars und Klubs.

Mecklenburg-Vorpommern

Mit deutlicher Mehrheit hat der Landtag in Schwerin am Freitag den Fortbestand der epidemiologischen Lage festgestellt und schärfere Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. So wird das öffentliche Leben in weiten Teilen zusätzlich eingeschränkt, falls sich das Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern weiter rasant ausbreitet. So sollen etwa Kinos, Theater, Museen, Weihnachtsmärkte, Tourismusbüros, Schwimmbäder oder Tanzschulen geschlossen werden, sobald die landeseigene Corona-Ampel für sieben aufeinanderfolgende Tage die Warnstufe Rot anzeigt. Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sollen generell untersagt werden. Kindertagesstätten und Schulen sollen aber weiterhin offen, Vereinssport möglich bleiben. Der betroffenen Wirtschaft werden weitere Hilfen in Aussicht gestellt. Die 2G-Regel im Einzelhandel gilt bereits seit Mitte der Woche.

Hamburg

Ab Samstag sollen in Hamburg die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen in Kraft treten. Dazu gehören etwa die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel, die Wiedereinführung der Maskenpflicht bei 2G, 2G plus in Klubs und anderen Gaststätten, in denen getanzt wird, oder die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte. Der Senat hatte sie bereits am Dienstag abgesprochen und beschlossen. Bei Großveranstaltungen sollen die bundesweit beschlossenen Regeln gelten: eine Reduzierung der Teilnehmerzahl auf 30 bis 50 Prozent mit einer Obergrenze von 5000 Teilnehmenden in Innenräumen und im Freien von maximal 15.000 Zuschauern.

Saarland

Nach einer Übergangsfrist bis zum Wochenende gilt vom kommenden Montag an 2G auch im Einzelhandel. Davon ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken oder andere Geschäfte für den täglichen Bedarf.

Bremen

Von Montag an gilt in Bremen in den Corona-Warnstufen 2 und 3 im Einzelhandel das 2G-Modell. Ausgenommen sind Geschäfte für den alltäglichen Bedarf. Zudem dürfen sich Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften nur mit dem eigenen Hausstand und maximal zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen, wie das Bremer Gesundheitsressort mitteilte. In Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen müssen Schülerinnen und Schüler künftig Masken tragen.

Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland hatten sich Bund und Länder am gestrigen Donnerstag auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test - also 2G plus - vorgeschrieben werden. Auch in Läden - mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel - kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen.

Quelle: ntv.de, ses/dpa/AFP/rts

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