Prozess gegen Pussy Riot Staatsanwaltschaft fordert Haft
07.08.2012, 11:28 Uhr
Die angeklagten Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Aljochina (v.l.)
(Foto: dpa)
Ohne einen Schuldspruch will sich die Staatsanwaltschaft in Moskau im Prozess gegen die Punkband Pussy Riot offenbar nicht zufriedengeben. In ihrem Plädoyer fordert die Anklage Haftstrafen für die jungen Frauen. Sie hätten die Gefühle Gläubiger absichtlich verletzt.
Im umstrittenen Moskauer Prozess gegen die Punkband Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Haft wegen Rowdytums aus religiösem Hass für die drei Angeklagten gefordert. Die Frauen hätten die Gefühle von Gläubigen absichtlich und grob verletzt, sagte der Staatsanwalt vor dem Chamowniki-Gericht. Mit dem beantragten Strafmaß blieb die Anklage unter der Höchststrafe von sieben Jahren Lagerhaft.
Die Schuld von Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) sei erwiesen, sagte der Staatsanwalt bei der live im Internet übertragenen Sitzung. Die Musikerinnen hatten ihr etwa einminütiges Punkgebet gegen Kremlchef Wladimir Putin und Patriarch Kirill in der wichtigsten russischen Kathedrale als politische Aktion verteidigt.
Die Frauen - zwei von ihnen Mütter kleiner Kinder - hatten die Vorwürfe als absurd und unrechtmäßig zurückgewiesen. Sie hätten die Gefühle russisch-orthodoxer Christen mit der Aktion am 21. Februar nicht verletzen wollen. Der russische Präsident Putin hatte zuletzt angemahnt, die Frauen dafür nicht zu hart zu bestrafen.
sprechen von einem beispiellosen Justizskandal in der jüngeren Geschichte des Landes. Der Prozess stehe für politisch-religiöse Willkür wie im Mittelalter, hieß es in Kommentaren. Die Frauen sind von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als politische Gefangene anerkannt.
Quelle: ntv.de, dpa/rts