"Viele Details noch offen" Städtebund will Heizungsgesetz neu beraten
09.07.2023, 18:01 Uhr Artikel anhören
Wird es einen Anschlusszwang an Fernwärmenetze geben oder nicht? Der Städtebund sieht im Heizungsgesetz noch viele ungeklärte Fragen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Nach dem Stopp aus Karlsruhe schleppt die Ampel das Heizungsgesetz noch bis in den September mit sich herum. Der Städte- und Gemeindebund hat eine lange Wunschliste, was bis dahin noch geklärt werden müsste. SPD-Generalsekretär Kühnert winkt ab: Das Gesetz sei fertig.
Der Städte- und Gemeindebund fordert neue Beratungen über das Heizungsgesetz. "Die Anhörungen standen unter enormem Zeitdruck", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Viele Details sind noch nicht ausreichend geklärt, etwa ob auch die Kommunen gefördert werden oder wie die Förderung insgesamt dauerhaft aussehen soll." Auch die Linke forderte Nachbesserungen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte dagegen, die Koalition werde "das Gesetz im September ohne weitere Änderungen beschließen".
Landsberg sagte, offen sei auch, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme vorgesehen sei, damit die Kosten solide kalkuliert werden könnten. Zudem sei nicht klar, "was mit den Gasnetzen, die vielleicht nicht mehr gebraucht werden, geschehen soll und welche Förderung es für die enormen Investitionen für Fern- und Nahwärmenetze geben wird". Es müsse auch geklärt werden, "wie die Stromverteilnetze ertüchtigt werden sollen, wenn durch Wärmepumpen und E-Autos der Strombedarf stark ansteigt".
Ende Juni hatte sich die Ampel-Koalition nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich am vergangenen Freitag, dem letzten Sitzungstag des Parlaments vor der Sommerpause, verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen; die ursprünglich strengen Vorgaben beim künftigen Heizungstausch wurden teils stark entschärft. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte aufgrund der Änderungen eine "unzulässige Fristverkürzung" beklagt, die es ihm als Abgeordnetem unmöglich mache, die neue Vorlage in der gegebenen Zeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag Heilmanns statt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs musste verschoben werden und soll nun direkt nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden.
Kühnert: Keine weiteren Änderungen
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch rief dazu auf, die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Atempause für weitere Nachbesserungen zu nutzen. "Mehr Zeit gibt nur dann Sinn, wenn es ein solides Verfahren gibt. Selbstverständlich müssen auch Verbesserungen aus Regierungs- wie Oppositionsfraktionen möglich sein", sagte Bartsch den Funke-Zeitungen. Die Linke fordere vor allem eine sozial gerechte Gestaltung der Förderung.
SPD-Generalsekretär Kühnert sagte der Zeitung "Welt", das Gebäudeenergiegesetz (GEG) könne wie geplant 2024 in Kraft treten. Trotz der Verschiebung der Abstimmung bestehe "absolute Klarheit". Kühnert betonte: "Die Koalition wird das Gesetz im September ohne weitere Änderungen beschließen. Es ist fertig."
Auf dieser Grundlage könne nun jeder planen. "Es bleibt bei der vereinbarten Technologieoffenheit, bei den vereinbarten hohen Förderungen für Eigentümer sowie beim 50-Cent-Deckel für Mieter", sagte der SPD-Generalsekretär. "Und die Regelungen greifen immer dann, wenn eine Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat. Bis 2028 wird das überall der Fall sein."
Quelle: ntv.de, mau/AFP