Politik

Chance für Wissenschaftler Stammzellen-Import Ja, aber

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) entscheidet heute über den Antrag der Bonner Mediziner Oliver Brüstle und Otmar Wiestler zum Import embryonaler Stammzellen. Nach dem Votum des Bundestages für einen eingeschränkten Import will DFG-Präsident Karl-Ludwig Winnacker dem Hauptausschuss vorschlagen, den Antrag zu genehmigen. Die Wissenschaftler wollen embryonale Stammzellen aus Israel importieren und daran forschen. Der Bundestag hatte am Mittwoch die Einfuhr unter Auflagen gebilligt.

Nach zwei Abstimmungen setzte sich diese Kompromissformel durch, für die auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und die CDU-Vorsitzende Angela Merkel geworben hatten. Der Beschluss erlaubt die Einfuhr bereits existierender Stammzelllinien für Forschungsprojekte von überragender Bedeutung, für die es keine alternativen Forschungsmethoden gibt. Die Produktion neuer Stammzellen zu Forschungszwecken wird ausdrücklich abgelehnt.

Der Antrag erhielt 340 von 617 gültigen Stimmen. 265 Abgeordnete votierten für ein völliges Verbot des Stammzellimports. Ein Antrag zur völligen Freigabe war bereits im ersten Abstimmungsgang gescheitert. Zuvor hatten die Abgeordneten mehr als vier Stunden lang über das Thema debattiert. Bisher war diese Frage gesetzlich nicht geregelt.


Gut oder schlecht?

Die beiden großen christlichen Kirchen nahmen den Bundestagsbeschluss mit Enttäuschung auf. Damit ist nach den Worten des Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, "ein Schutzwall durchbrochen worden". Lebensrecht und uneingeschränkter Lebensschutz des Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an seien nun nicht mehr gewährleistet.

Stammzellforscher Brüstle begrüßte hingegen die Entscheidung. "Dies ist ein positives Signal für die Forschung", so Brüstle in einer Erklärung. Nun könnten auch deutsche Wissenschaftler ihren Beitrag zu dieser vielversprechenden Forschungsrichtung leisten. Auslöser des Streits um die Embryo-Stammzellen war ein Forschungsantrag Brüstles und seines Kollegen Otmar Wiestler, die diese Zellen für ihre Arbeit aus Israel einführen wollen.

Kompromiss gewinnt


Schröder hatte in der Debatte vor einem totalen Importverbot gewarnt. Dieses liefe auf ein verfassungsrechtlich problematisches Forschungsverbot hinaus, so Schröder. Der Kompromissvorschlag zum beschränkten Import schaffe Rechtssicherheit, ohne das Embryonenschutzgesetz anzutasten, so kopple sich die Bundesrepublik nicht von der internationalen Forschung ab.


Merkel betonte im Unterschied zu Schröder, dass dieser ihrer Ansicht nach ein Importverbot mit eng begrenzten Ausnahmen bedeute. Er richte sich eindeutig gegen die verbrauchende Embryonenforschung.

Drei Anträge

Zum Auftakt der Debatte hatten die Vertreter der drei vorliegenden Anträge für ihr jeweiliges Anliegen geworben. Zur Abstimmung standen eine striktes Einfuhrverbot, der Kompromissvorschlag, der die Einfuhr unter strengen Auflagen erlaubt und die völlige Freigabe des Importes.

Das elf Jahre alte Embryonenschutzgesetz verbot zwar die Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken, regelte jedoch nicht den Import der Embryo-Stammzellen.

Der von Schröder eingesetzte Nationale Ethikrat hatte sich Ende November für eine beschränkte Einfuhr der Embryo-Zellen ausgesprochen. Die Enquetekommission des Bundestages empfahl hingegen, den Import strikt zu untersagen.

Quelle: ntv.de

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