Politik

Höhere Kosten, spätere Verjährung Strafbefreiende Selbstanzeige wird teurer

Zu Beginn der Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt in Berlin.

Zu Beginn der Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt in Berlin.

(Foto: dpa)

Keine Hundert Tage verbleiben Steuersündern, um eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten - und dabei noch einigermaßen glimpflich davon zu kommen. Ab Januar 2015 wird es nach einem Beschluss der Bundesregierung deutlich teurer.

Die Bundesregierung macht Ernst mit den ab 2015 geplanten schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger Steuerbetrüger. Das Kabinett billigte in Berlin einen Gesetzentwurf, um die von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben umzusetzen. Sie sind ein Grund dafür, dass sich die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2014 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt hat.

Mit der Änderung zieht die Regierung die Konsequenzen aus der Entdeckung etlicher Steuerkrimineller, die durch den Ankauf von aus Schweizer Banken entwendeten Daten aufgeflogen waren. Prominentester Fall ist der Ex-FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß, der zurzeit eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren absitzt.

Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes Schwarzgeld auch deshalb offen, weil immer mehr Staaten Anleger auffordern, reinen Tisch zu machen.

Wer schnell handelt, spart

Für geständige Steuerbetrüger wird es ab Januar 2015 aber deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Die Strafverfolgungsverjährung wird auf zehn Jahre ausgedehnt.

Quelle: ntv.de, ppo/rts

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