Politik

Volksabstimmung wird nicht geändert Stuttgarter CDU zieht Rote Karte

Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg scheitert mit ihren Antrag, das Quorum für Volksabstimmungen in dem Land von 33,3 auf 20 Prozent zu senken. Trotz Zustimmung der FDP lehnt die CDU das Vorhaben ab. Sie vermutet dahinter politische Interessen im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21.

Der Zankapfel.

Der Zankapfel.

(Foto: picture alliance / dpa)

Rückschlag für die Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 in Baden-Württemberg: Die von der grün-roten Landesregierung angestrebte Erleichterung der geplanten Volksabstimmung ist am Widerstand der CDU-Fraktion gescheitert. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, auf diese Weise einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des Milliardenprojekts erzwingen zu können.

Der grün-rote Gesetzentwurf sieht vor, das erforderliche Quorum für eine gültige Volksabstimmung von 33,33 auf 20 Prozent der Wahlberechtigten zu senken. Die CDU-Fraktion erteilte dem aber im Landtag eine Absage. Die FDP signalisierte dagegen Zustimmung. Aber zur gewünschten Änderung der Landesverfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag notwendig, die ohne die CDU-Fraktion nicht erreicht wird.

"Die Landesverfassung darf nicht zum Spielball politischer Interessen werden", begründete der CDU-Abgeordnete Winfried Mack die Ablehnung seiner Fraktion. Der Vorschlag der Regierungsfraktionen sei auf das umstrittene Bauvorhaben Stuttgart 21 und die Wünsche der Projektgegner zugeschnitten.

Mack bekräftigte, seine Fraktion wünsche einen längeren Diskussionsprozess über mehrere Elemente der direkten Demokratie. Auch eine parteiübergreifende Kommission des Landtags sollte sich daran beteiligen. "Wenn wir die Verfassung ändern, tun wir das in einem Paket." SPD und Grüne warfen der CDU vor, den Entwurf aus taktischen Gründen abzulehnen.

Quelle: ntv.de, dpa

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