Hinrichtung in Texas verschoben Todeskandidat erwirkt Aufschub
14.05.2014, 01:25 Uhr
Robert James Campbell war vor Gericht zunächst mit einem Antrag auf Aufschub der Todesstrafe gescheitert.
(Foto: ASSOCIATED PRESS)
Robert James Campbell ist ein verurteilter Mörder. Im US-Bundesstaat Texas soll er mit einer Giftspritze hingerichtet werden, doch ein Gericht interveniert in letzter Minute: Erst muss geklärt werden, ob Campbell eventuell doch geistig behindert ist.
Zwei Stunden vor einer geplanten Hinrichtung im US-Bundesstaat Texas hat die Justiz vorläufig ein Veto eingelegt. Das im Nachbarstaat Louisiana ansässige Bundesberufungsgericht von New Orleans gab einem Einspruch des verurteilten Mörders Robert James Campbell statt. Die Verteidigung erhält dadurch mehr Zeit, zu beweisen, dass Campbell geistig behindert ist. In diesem Fall wäre die Todesstrafe verfassungswidrig.
Campbell sollte eigentlich am Dienstag mit der Giftspritze hingerichtet werden. Es wäre die erste Vollstreckung der Todesstrafe seit der schweren Panne bei einer Exekution in Oklahoma gewesen. In dem Bundesstaat war die Hinrichtung eines Todeskandidaten Ende April nach wenigen Minuten abgebrochen worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Der Mann wand sich anschließend im Todeskampf vor Schmerzen. Erst 43 Minuten nach Verabreichung der nicht erprobten Giftmischung erlitt er einen tödlichen Herzinfarkt.
Geistige Behinderung als Grund für Aufschub
Der Vorfall hatte in den USA die Debatte über die Todesstrafe neu entfacht. Die US-Strafvollzugsbehörden haben seit Längerem Nachschubprobleme bei den Mitteln für die Giftspritzen, da sich die europäischen Hersteller der lange verwendeten Substanzen weigern, diese weiter für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Mehrere US-Bundesstaaten haben daher neue und nicht erprobte Giftmischungen von nicht bundesweit zertifizierten Herstellern ausprobiert. Oklahoma ordnete nach der Tortur die Aussetzung aller Exekutionen für ein halbes Jahr an.
Im Fall von Campbell sind der Grund für den Aufschub aber nicht drohende Schmerzen, sondern die mögliche geistige Behinderung des Todeskandidaten. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Juni 2002 die Hinrichtung von geistig Behinderten verboten. Die Bundesstaaten können aber selber festlegen, wo die Grenze der intellektuellen Leistungsfähigkeit liegt.
Quelle: ntv.de, ame/AFP