Politik

"Vergleiche? Nie!" Trump ist ein Prozesshansel

Trump spricht mit Vorliebe auf Flugplätzen - das ist besser für die Inszenierung.

Trump spricht mit Vorliebe auf Flugplätzen - das ist besser für die Inszenierung.

(Foto: REUTERS)

In so viele Gerichtsverfahren wie Donald Trump war noch kein Präsidentschaftskandidat verwickelt. Wenn der Milliardär Präsident wird, wird er ziemlich beschäftigt sein.

US-Immobilienmilliardär Donald Trump war in den vergangenen drei Jahrzehnten an 3500 Prozessen beteiligt. Das ist das Ergebnis einer Fleißarbeit der Zeitung "USA Today", die alle Klagen analysiert hat, die von oder gegen Trump und seine Unternehmen eingereicht wurden.

Kein Präsidentschaftskandidat einer großen Partei in den USA sei jemals auch nur annähernd in so viele Verfahren verwickelt gewesen, schreibt das Blatt. Allein seit Bekanntgabe seiner Bewerbung für die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner im Juni 2015 seien mindestens 70 neue Fälle dazugekommen. Bei ungefähr der Hälfte handele es sich um Klagen, die er oder seine Firmen eingereicht haben. Die übrigen seien gegen ihn eingereicht worden.

Trump, der sich stets rühmt, einen Rechtsstreit niemals mit einem Vergleich zu beenden, hat mindestens 100 Fälle auf diese Art beigelegt. Teilweise sei es dabei um mehrere hunderttausend Dollar gegangen, so die Zeitung.

Dass der designierte Präsidentschaftskandidat geradezu prozesssüchtig ist, ist nichts Neues. Neu sind die Zahlen, die belegen, wie weit seine Streitlust geht. Ein Sprecher des Trump-Konzerns sagte, solche Verfahren seien der Preis, wenn man Geschäfte mache. "Ich glaube, wir haben sehr viel weniger Rechtsstreitigkeiten als andere Unternehmen unserer Größe."

Doch das stimmt nicht. Um die Aussage des Sprechers zu überprüfen, addierte "USA Today" die Verfahren von fünf anderen Immobilienunternehmern. Nicht einmal zusammen kommen sie auf 3500 Prozesse.

Die Wahl wird die Verfahren nicht beenden

Erst am vergangenen Dienstag waren Gerichtsakten im Prozess um die sogenannte Trump-Universität veröffentlicht worden. Ehemalige Teilnehmer der Kurse werfen dem Milliardär betrügerisches Verhalten vor. New Yorks Staatsanwalt Eric Schneiderman sagt, Trump habe "tausende Studenten um Millionen Dollar betrogen".

An ein paar der noch laufenden Verfahren sind dem Bericht zufolge kommunale oder bundesstaatliche Behörden beteiligt. Es wäre also möglich, dass der künftige Präsident der Vereinigten Staaten Prozesse gegen staatliche Einrichtungen führt. Vorteile für solche Prozesse hätte er als Präsident zumindest theoretisch nicht, weder als Kläger noch als Beklagter.

In der vergangenen Woche hatte Trump bei einem Wahlkampfauftritt im kalifornischen San Diego einen Richter angefeindet, der die Veröffentlichung der Gerichtsakten in einem der Prozesse um die "Trump-Universität" angeordnet hatte. Richter Gonzalo Curiel sei "zufällig, wie wir glauben, Mexikaner", so Trump. Das sollte heißen: Der Prozess ist nur eine Rache für Trumps Plan, eine Mauer an der Grenze zu Mexiko zu errichten. Tatsächlich ist der Richter gebürtiger US-Bürger.

Trump droht einem Richter

Indirekt drohte er dem Richter. Man müsse Curiel mal "auf den Grund gehen", sagte er, denn was der mache sei eine Schande. "Aber darauf kommen wir im November zurück. Wäre das nicht wild, wenn ich Präsident bin und ich komme wieder hierher für eine Zivilklage?"

Unter Juristen stieß Trumps Attacke gegen Curiel auf scharfe Kritik. Dass Politiker Richter oder Urteile kritisierten, sei in Ordnung, sagte der Jura-Professor Charles Gardner Geyh der "Washington Post". Aber es gebe eine Grenze "zwischen einer Meinungsverschiedenheit und jemanden in die Pfanne zu hauen".

"USA Today" schreibt, Trump verklage so gut wie jeden. Er verklage Makler, Anwälte und Verkäufer, die er nicht bezahlen wolle, er verklage den Staat, wenn er keine Steuern bezahlen wolle, und er verklage einfache Hausbesitzer. "Er zögert nicht, seinen Reichtum und seine juristische Feuerkraft gegen Gegner zu richten, die über geringere Ressourcen verfügen", so die Zeitung.

In einem Prozess, in dem Trump der Beklagte ist, wird ihm vorgeworfen, Wohnungen verkauft zu haben, die dann nicht gebaut wurden. Er selbst sieht sich zu Unrecht am Pranger, denn er hatte ja nur seinen Namen für das Projekt hergegeben und sich vertraglich einen Haftungsausschluss zusichern lassen. Wenn seine Firma sage, sie entwickle ein Projekt, dann bedeute das schließlich nicht, dass sie das Projekt entwickle.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen