US-Wahl

Rebellen in Roben Richter gegen Großspender

Geld regiert den US-Wahlkampf, vor allem seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von 2010. Zwei der Richter haben sich nun aber für eine Neuverhandlung des Gesetzes ausgesprochen. Sollten sie sich durchsetzen, könnte eine historische Kehrtwende der Justiz bevorstehen.

Die Richter Ruth Bader Ginsburg und Stephen Breyer bei Obamas Rede zur Page der Nation 2011.

Die Richter Ruth Bader Ginsburg und Stephen Breyer bei Obamas Rede zur Page der Nation 2011.

(Foto: picture alliance / dpa)

Es ist nicht der erste Hilfeschrei in diesem speziellen Wahlkampf, aber er könnte entscheidend sein. Der Staat Montana will per Gericht die Einflussnahme reicher, anonymer Spender auf den Wahlausgang verhindern. Die nämlich ist seit einer umstrittenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Washington Realität. Der widersprach nun der Entscheidung in Montana - bis auf zwei Richter, die das Gesetz neu verhandeln wollen.

"Citizens United gegen Oberste Wahlbehörde" heißt der Fall, der 2010 juristische Geschichte schrieb. Damals forderte die konservative Polit-Organisation "Citizens United", dass Ausgaben für Wahlkampfwerbung nicht limitiert werden dürfen. Denn das verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Meinungsfreiheit. Die Mehrheit der neun Richter am Obersten Gerichtshof gaben der Gruppe Recht.

PACs überrennen Vorwahlen

Seitdem dominieren finanzstarke Großspender den Wahlkampf, vor allem bei den Republikanern. Besonders die extra geschaffenen "Super PACs" sammeln Millionen bei Konzernen und reichen Einzelpersonen, um Werbung für bestimmte republikanische Kandidaten und politische Themen zu machen. Auch Präsident Barack Obama bedient sich der Hilfe solcher "Super PACs".

Finanz-Check der Kandidaten

Barack Obama

Mitt Romney

Rick Santorum

Newt Gingrich

Ron Paul

Übersicht: Das Millionen-Rennen

Montana wollte dies ändern. Ein altes Anti-Korruptionsgesetz von 1912 sollte helfen, die Flut an größtenteils anonymen Spenden aufzuhalten. Der kleine Staat an der nordwestlichen Grenze zu Kanada sei "kontinuierlichen Versuchen der Einflussnahme durch Konzerne" ausgesetzt, so einer der Richter, "zum Schaden der Demokratie".

Dagegen klagte wiederum eine konservative Organisation, die sich für die Belange der Konzerne stark gemacht hatte. Vor Gericht unterlagen die Aktivisten - und bekamen dann Schützenhilfe aus Washington. Denn der Oberste Gerichtshof ordnete nun an, dass in Montana auch weiterhin die Entscheidung im Fall "Citizens United" gilt, nicht das Anti-Korruptionsgesetz von Montana.

Zwei Rebellen der Clinton-Ära

Zwei der Verfassungsrichter aber schossen quer: Ruth Bader Ginsburg und Stephen G. Breyer, beide von Präsident Bill Clinton ernannt und eher den Demokraten zugeneigt. Der bisherige Wahlkampf habe gezeigt, schreibt Ginsburg mit Breyers Zustimmung, dass es "immer schwerer wird zu behaupten, dass unbegrenzte Wahlkampfspenden von Konzernen nicht die Gefahr von Korruption, oder dem Anschein dessen, erhöhen". Mit anderen Worten: "Citizens United" hat das amerikanische Wahlsystem unsicherer und undemokratischer gemacht.

Beide Richter sprachen sich dafür aus, den Fall erneut zu prüfen. Sollten sie sich damit durchsetzen, würde das die Debatte über Meinungsfreiheit und Wahlkampfspenden neu entfachen. Vor allem die Liberalen und Demokraten fordern die Zurücknahme der Entscheidung im Fall "Citizens United" - auch, weil die Republikaner entschieden dafür sind, schließlich profitieren sie am meisten von Spenden aus der Wirtschaft und von Superreichen.

Es würde auch den "Grasswurzel"-Kampf zwischen Occupy-Bewegung und Tea Party befeuern: Erstere wollen das Gesetz abschaffen, letztere sind dafür. Laut einer aktuellen Umfrage der "Washington Post" lehnen inzwischen 80 Prozent der Amerikaner die Entscheidung der Obersten Richter im Fall "Citizens United" ab.

Ob der Fall noch vor der Wahl im November neu verhandelt werden wird, ist unklar. Trotzdem wird das höchste US-Gericht in jedem Fall ein wichtiger Schauplatz werden: Ab März debattiert der Oberste Gerichtshof über die Verfassungsmäßigkeit von Obamas Gesundheitsreform.

Quelle: ntv.de

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