Politik

Zwangsernährung in Guantánamo USA müssen Videos veröffentlichen

Erstmals seit der Ankunft der ersten Häftlinge in Guantánamo vor fast 13 Jahren befasst sich ein US-Bundesgericht mit den dortigen Haftbedingungen. Eine Richterin verfügte die Veröffentlichung von Videoaufnahmen, welche die Zwangsernährung eines Syrers zeigen.

Gladys Kessler verfügte die Veröffentlichung.

Gladys Kessler verfügte die Veröffentlichung.

(Foto: AP)

Trotz Widerstands der Regierung müssen die USA Videoaufnahmen der umstrittenen Zwangsernährungs-Praxis im Gefangenenlager Guantánamo veröffentlichen. Ein Bundesgericht in Washington ordnete die Veröffentlichung von 28 Videos an, auf denen zu sehen ist, wie der syrische Häftling Abu Wael Dhiab mit einem Schlauch durch Nase und Speiseröhre zwangsernährt wird. Der Syrer ist seit 2002 in Guantánamo inhaftiert, obwohl er 2009 für den Gefangenentransfer freigegeben wurde.

Aus Protest gegen seine anhaltende Haft nahm er an dem im März 2013 begonnenen Hungerstreik in dem US-Lager auf Kuba teil. Zeitweise beteiligten sich daran nach Zählungen des "Miami Herald" mehr als 100 Insassen, fast 50 von ihnen wurden vorübergehend zwangsernährt.

16 Medienorganisationen hatten vor Gericht dafür gekämpft, die Videos ans Licht zu bringen. Die US-Regierung hatte die Videos als "geheim" klassifiziert, mit der Begründung, dass die nationale Sicherheit der USA bei deren Veröffentlichung "ernsthaft beschädigt" werden könne.

"Die Geschichte lehrt uns, wie leicht das Gespenst einer Bedrohung der "nationalen Sicherheit" verwendet werden kann, um eine breite Vielzahl repressiver Handlungen der Regierung zu rechtfertigen", begründete Richterin Gladys Kessler ihr Urteil. Diese Begründung reiche nicht aus, um die Aufnahmen unter Verschluss zu halten.

Quelle: ntv.de, ppo/AFP/dpa

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