Computer, Garten, eigene Küche Union denkt an Spezial-Gefängnis
02.08.2010, 10:34 Uhr
Doppelte Bestrafung ist ausgeschlossen.
(Foto: dpa)
Was tun mit Straftätern, die nach Verbüßung der Haft gefährlich bleiben? Die Konzepte gehen weit auseinander. Aus der Hamburger CDU gibt es nun die Idee, ein spezielles Gefängnis zu bauen. Dort müsse sich das Leben von der Strafhaft unterscheiden.
In der Debatte um den Umgang mit frei gekommenen, aber weiter als gefährlich geltenden Straftätern gibt es Vorschläge aus der Hamburger CDU für eine eigene Sicherungseinrichtung. Ein spezielles Gefängnis könnte nach Ansicht der CDU-Justizexpertin Viviane Spethmann jene Täter aufnehmen, die nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten.
Bessere Haftbedingungen, etwa mit Computern, Garten und eigener Küche, würden nicht mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kollidieren, sagte Spethmann dem "Hamburger Abendblatt". In Hamburg gab es jüngst heftige Proteste gegen einen aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassenen Mann, der wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden war. Anwohner protestierten dagegen, dass der Mann in ihrer Nachbarschaft wohnt - und sorgten dafür, dass er mehrfach seine Unterkunft wechseln musste.
Bei der Sicherungsverwahrung müsse eine klare Abgrenzung zur Strafhaft stattfinden. Der Bau einer neuen Unterbringung sei nur gemeinsam mit anderen Bundesländern zu realisieren. "Die Investitionen für die erforderliche Sicherheit sind enorm, sie rechnen sich erst ab einer Größe von 100 Insassen", sagte Spethmann.
Thema sorgt für Koalitionsstreit
Die FDP forderte die CSU unterdessen auf, umgehend einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema vorzulegen. Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sagte dem Berliner "Tagesspiegel", "das gesamte Kabinett, auch die Minister der CSU" hätten dem Reformkonzept von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zugestimmt. Er habe im Prinzip nichts dagegen, an der rechtlich besonders umstrittenen nachträglichen Sicherungsverwahrung festzuhalten, wie von der CSU gefordert. Sollte die CSU aber keinen Gesetzestext vorlegen, belege das, "dass es eine verfassungsgemäße Formulierung für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht gibt". Leutheusser-Schnarrenberger will das Problem zunächst mit Hilfe der elektronischen Fußfessel lösen.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits Vorschläge gemacht.
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Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter - beispielsweise Sexualstraftäter - auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Bis 1998 war die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung einer Haftstrafe in Deutschland auf zehn Jahre befristet. Der Gesetzgeber hob diese Frist auf. Dann wurde die Maßnahme für einige Täter, die noch vor 1998 verurteilt worden waren, rückwirkend verlängert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass dies nicht geht - niemand dürfe wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass es zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht gab. Von dem EGMR-Urteil sind derzeit mindestens 70 Täter betroffen - in naher Zukunft mehr als 100. Sie kommen nun nach und nach frei und lösen vielfach heftige Bürgerproteste aus.
Quelle: ntv.de, dpa