Nachteil für Unverheiratete Unterhaltszahlung diskriminiert
23.05.2007, 09:57 UhrDie Benachteiligung unverheirateter Eltern beim Unterhalt für die Betreuung ihrer Kinder ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Karlsruher Gericht beanstandete die Unterschiede beim Betreuungsunterhalt: Geschiedene Mütter oder Väter, die sich um den Nachwuchs kümmern, beziehen mindestens zum achten Lebensjahr des Kindes Unterhalt, ohne selbst arbeiten gehen zu müssen. Bei Unverheirateten entfällt der Anspruch nach drei Jahren. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot für nichteheliche Kinder, entschied Karlsruhe.
Bis Ende 2008 muss eine Neuregelung erlassen werden.
Quelle: ntv.de