Politik

Schäuble beendet die Steuerfreiheit Verbände laufen Sturm

Soldaten des Panzerpionierbataillons 803 in Havelberg (Landkreis Stendal).

Soldaten des Panzerpionierbataillons 803 in Havelberg (Landkreis Stendal).

(Foto: dpa)

Bundesfinanzminister Schäuble will den Dienst in den Streitkräften und den Bundesfreiwilligendienst besteuern. Damit provoziert er Widerstand vonseiten des Koalitionspartners, der Bundeswehr, den Freiwilligenverbänden und dem Familienministerium. Am Ende könnte Schäubles Vorstoß lediglich auf eine Umverteilung hinauslaufen.

Der Vorstoß von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine Besteuerung der Freiwilligendienste könnte auf eine Mehrbelastung von Verteidigungs- und Familienministerium hinauslaufen. Unter dem Strich dürfe für die Soldaten kein Minus stehen, sagte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hellmut Königshaus, der "Passauer Neuen Presse". "So geht das nicht! Das ist ein Bruch des Vertrauens und ein falsches Signal", erklärte der FDP-Politiker.

Möglicherweise können Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst von der neuen Regelung sogar profitieren.

Möglicherweise können Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst von der neuen Regelung sogar profitieren.

(Foto: dpa)

Wer sich für den Dienst in den Streitkräften oder für den Bundesfreiwilligendienst entschieden habe, gehe davon aus, dass Besoldung und Gehalt steuerfrei seien. "Darauf müssen sie sich die jungen Frauen und Männer verlassen können", sagte Königshaus. Sollte eine Besteuerung unvermeidlich sein, müssten die Einkünfte erhöht werden. Sonst verliere der Wehrdienst an Attraktivität.

Ähnlich äußerte sich der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck. "Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ihr Engagement darf nicht durch unnötige Steuern beeinträchtigt werden", sagte der CDU-Politiker. Die Pläne des Finanzministeriums setzten ein falsches Signal.

Schäuble will die Steuerfreiheit für den freiwilligen Wehrdienst und den zivilen Bundesfreiwilligendienst streichen, um eine Gleichbehandlung mit anderen Einkünften zu erreichen. Die finanziellen Auswirkungen für die 55.000 Betroffenen wären allerdings begrenzt. Das Verteidigungsministerium geht von durchschnittlich 65 Euro im Monat für die 20.000 Wehrdienstleistenden aus, die zwischen 777 und 1146 Euro verdienen.

Anerkennung aus Ausbildung möglich

"Süddeutsche Zeitung" und "Handelsblatt" berichten, Eltern von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst sollen als Kompensation für die Steuerabgaben künftig Kindergeld beziehen können. Den Berichten zufolge will Schäuble die ersten sechs Monate der Dienste als Ausbildungszeit anerkennen. Damit stünde den jeweiligen Eltern Kindergeld zu – zu Lasten allerdings des Familienministeriums.

Auch beim Koalitionspartner CSU stößt der Schäuble-Vorschlag auf Ablehnung. Parteichef Horst Seehofer sagte: "Wir haben auf Seite eins des Koalitionsvertrags stehen: Die Steuerbürger werden entlastet." Die FDP-Verteidigungsexpertin Elke Hoff kritisierte: "Diese Maßnahme macht den freiwilligen Wehrdienst zusätzlich unattraktiv." Auch die SPD befürchtet, dass freiwilliges Engagement dadurch abgewürgt würde. Wohlfahrtsverbände, Bundeswehr- und Reservistenverband protestierten ebenfalls einhellig gegen Vorstoß Schäubles.

Im April soll das Kabinett entscheiden

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, es handele sich bisher lediglich um einen Referentenentwurf, der nun zwischen den Ressorts abgestimmt werde. Ende April soll das Kabinett entscheiden.

In der Vergangenheit waren der Sold von Wehrpflichtigen und Bezüge von Zivildienstleistenden steuerfrei. Daran wurde zunächst auch nicht gerüttelt, als die Wehrpflicht im Sommer vergangenen Jahres ausgesetzt und der freiwillige Wehrdienst sowie der Bundesfreiwilligendienst eingeführt wurden.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz wurde jedoch ein Prüfauftrag verankert. "Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit ist eine Steuerfreiheit beim Freiwilligen Wehrdienst nicht gerechtfertigt", begründet das Finanzministerium seine Pläne. "Auch angesichts der langen Dauer des vorgesehenen Freiwilligen Wehrdienstes von bis zu 23 Monaten und der doch beachtlich hohen Bezüge liegt eine auf die Einkünfteerzielung ausgerichtete übliche Berufstätigkeit vor, die der regelmäßigen Besteuerung (...) unterliegen muss", heißt es weiter.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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