Politik

Linksfraktionschef gewinnt Prozess Verfassungsschutz muss Akte Gysi löschen

Gregor Gysi wurde lange Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Gregor Gysi wurde lange Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet.

(Foto: dpa)

Jahrelang observiert der Verfassungsschutz führende Linkenpolitiker. Darunter auch der heutige Fraktionschef Gregor Gysi, der wie viele seiner Genossen gegen die Praxis juristisch zu Felde zieht - mit einigem Erfolg, wie ein neues Urteil belegt.

Der Verfassungsschutz muss sämtliche Erkenntnisse über den Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, aus seinen Dateien und Akten tilgen. Das sei dem Geheimdienst in einem abschließenden sogenannten Anerkenntnisurteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgegeben worden, berichtet die "Leipziger Volkszeitung" unter Berufung auf das Urteil. Zudem sei "die Personenakte des Klägers zu vernichten".

Gysi zeigte sich erfreut über das Urteil: "Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren", sagte er der Zeitung. Zugleich forderte er: "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen, diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig."

Die Linkspartei, hervorgegangen unter anderem aus der SED-Nachfolgepartei PDS, wehrt sich seit Jahren gegen die Überwachung von Politikern aus ihren Reihen durch den deutschen Inlandsgeheimdienst. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Überwachung des Linkenpolitikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten. Im Frühjahr kündigte Innenminister Thomas de Maizière an, die Ausforschung von Linkenpolitikers grundsätzlich beenden zu wollen.

Quelle: ntv.de, jog/AFP

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