Politik

Von Bildung bis SicherheitWas die AfD in Sachsen-Anhalt plant und was die Politik dagegen tut

13.07.2026, 21:05 Uhr
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Ulrich Siegmund Spitzenkandidat der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat bereits konkrete Pläne, wie er es bei dem Gewinn der absoluten Mehrheit umbauen würde. (Foto: picture alliance/dpa)

Was würde passieren, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt bald allein regiert? Die Partei arbeitet an Plänen und will bei Bildung, innerer Sicherheit und dem MDR einiges verändern. Dazu kommt die Sorge, dass die Rechten im Bundesrat das gesamte Land blockieren. Aber die Politik bleibt nicht untätig.

Seit sich in Umfragen abzeichnet, dass die AfD in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit bekommen könnte, wird im Bund und in den übrigen Ländern bei Parteien und Regierungen verstärkt darüber nachgedacht, wie sie sich wappnen können. Auf mehreren Ebenen soll verhindert werden, dass eine mögliche radikale Regierung die komplizierte föderale Struktur aus den Angeln hebt oder den Staat blockiert. Dies betrifft ein weites Spektrum von Politikfeldern.

Die AfD bereitet ihrerseits minutiös vor, was sie im Zuge einer Regierungsübernahme tun will und kann. Die im Amt bestätigte Co-Parteichefin Alice Weidel sagte in einem AfD-internen Interview vor wenigen Tagen, dass bereits 2025 eine Abteilung namens "Regierungsbeteiligung" mit vier Referenten gegründet worden sei, die sich genau damit beschäftige.

Artikel 37 des Grundgesetzes sieht vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates aktiv werden kann, wenn ein Land seine Bundespflichten nicht erfüllt. Diese Regelung soll ein Ausscheren eines Landes aus der föderalen Ordnung verhindern. Seit dem Aufstieg der AfD in den Umfragen ist diese Debatte nicht mehr nur rein theoretisch. Immerhin sagte AfD-Co-Chef Tino Chrupalla bereits 2024, dass sich ein AfD-geführtes Land an dem sogenannten Königsteiner Schlüssel etwa bei der Verteilung von Flüchtlingen auf die Bundesländer nicht mehr beteiligen würde. Sorgen herrschen auch über die Umsetzung von Umweltgesetzen - soweit sie nicht reines Landesrecht betreffen.

Bund könnte Sachsen-Anhalt Geld entziehen

Der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius von der Uni Münster verwies bei "Tagesschau24" darauf, dass der Bund schrittweise aktiv werden könnte, wenn ein Land die Mitarbeit verweigert. Denkbar sind nach dem Grundgesetz zunächst eine Weisung und eine Rüge sowie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Es gibt aber auch den - bisher nie eingetretenen - Extremfall des Zwangs, bei dem der Bund mit seinen Mitteln das Recht selbst durchsetzen könnte. Denkbar ist laut Lepsius auch, einem Bundesland den Geldhahn teilweise zuzudrehen. Das könnte vor allem finanzarme Ostländer treffen, die in hohem Maß auf die Solidarität des Bundes und anderer Bundesländer angewiesen sind.

Vorsorglich brandmarkt AfD-Chefin Weidel bereits jeden Versuch, Druck auf eine eventuelle AfD-Regierung auszuüben, als undemokratisch. Auch der Bonner Politikwissenschaftler Philipp Adorf sieht die Gefahr, dass die AfD, die ohnehin einen Opfermythos pflegt, dies politisch ausschlachten würde.

Allerdings gibt es Bereiche, in denen die Länder die Hauptzuständigkeit haben, etwa in der Bildung. Die AfD in Sachsen-Anhalt, die vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft wird, hat bereits ein umstrittenes Programm vorgelegt, das beispielsweise die Schulpflicht lockern und Lehrinhalte neu sortieren würde. Die AfD generell sieht sich in einem Kulturkampf gegen die anderen Parteien und will vor allem die Lehrpläne deutlich verändern. Deshalb stellen sich die Kultusminister die Frage: Wie kann man Abschlüsse in einem von der AfD regierten Bundesland noch mit denen anderer Bundesländer vergleichen?

Bildungsabschlüsse könnten Wert verlieren

"Die Situation ist einfach knallhart", sagt Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume von der CSU. "Wer ... Bildungsstandards, wer Ausbildungswege infrage stellt, wer vielleicht auch Ausbildungswege abschneidet, wer die Hand an gemeinsame notwendige Institutionen legt, der gefährdet dann natürlich auch die Zukunft seiner Landeskinder." Im Klartext: Abschlüsse aus Sachsen-Anhalt könnten bei einer solchen Entwicklung nicht mehr anerkannt werden, Abiturienten könnten nicht mehr in anderen Bundesländern studieren. Davon sei man allerdings weit entfernt, meint Blume.

Ähnlich wie US-Präsident Donald Trump will die AfD die Wissenschaftspolitik ändern, weil diese angeblich nicht mehr "ideologiefrei" sei. Im Falle einer Regierungsübernahme dürfte die AfD deshalb erhebliche Änderungen an Universitäten und der Forschungsförderung vornehmen. Sie kündigt bereits Maßnahmen etwa gegen Genderforschung an - mit Auswirkungen auch auf bundesweit organisierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf schlägt deshalb vor, die Mittelvergabe auf staatsunabhängige Kommissionen zu übertragen - was allerdings schwierig werden dürfte, weil auch die sogenannten Mitte-Parteien stets die von ihnen gewünschten Forschungsschwerpunkte durchsetzen wollen. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat aus Sorge über künftige Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit ein Papier mit Empfehlungen vorgelegt, wie man die Forschung "resilienter" gegen unerwünschte politische Einflüsse organisieren kann.

Fließen Geheimdienst-Infos durch die AfD ab?

Verteidigungsminister Boris Pistorius wies vor wenigen Tagen auf die Gefahr hin, dass sensible Daten im Sicherheitsbereich über die AfD ins Ausland fließen könnten. Diese Sorge besteht nicht erst mit Blick auf eine mögliche Regierungsübernahme. So ist bisher unter anderem wegen der Russland-Verbindungen führender AfD-Funktionäre kein Mitglied der Partei in das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages gewählt worden, in dem Vertreter der Ministerien und Geheimdienste Rede und Antwort stehen müssen. Auch wenn die AfD den Verdacht des Landesverrats zurückweist: Regierung und Regierungsfraktionen äußern sich seit Längerem besorgt, dass die AfD auffallend detaillierte Anfragen zu sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bereichen der Infrastruktur stelle.

Sollte die AfD tatsächlich Regierungsverantwortung in einem Bundesland übernehmen, käme ein ähnliches Problem bei Polizei und Verfassungsschutz hinzu. In Sicherheitsbehörden herrschen nicht nur Sorgen darüber, dass die AfD ihre Position nutzen könnte, um gegen ihr nicht genehme politische Akteure vorzugehen. In den vergangenen Jahren ist die Datenvernetzung zwischen den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern deutlich verbessert worden - was nun zum Problem werden könnte. In Kreisen des Verfassungsschutzes wird bereits diskutiert, ob man den Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt im Notfall von bestimmten sensiblen Informationen abschneiden sollte - da die AfD selbst unter Beobachtung steht. Solche Überlegungen gab es schon bei der Regierungsübernahme der Linken in Thüringen 2014.

Als AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund vergangenen Samstag auf dem Landesparteitag in Magdeburg sein Sofort-Regierungsprogramm vorstellte, nannte er als erste Maßnahme die Aufkündigung des Medienstaatsvertrags. Die AfD, die stark auf soziale Medien setzt, sieht den aus ihrer Sicht zu linken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Gegner an. Ironischerweise hat gerade die CDU in Sachsen-Anhalt mit ihren langjährigen Angriffen auf den MDR den Boden für einen Ausstieg aus dem Staatsvertrag bereitet, auch wenn sie im Landtag bisher den Schritt zur Kündigung des Abkommens scheute.

Sorgen vor Trump'eskem Verhalten der AfD

Welche Konsequenzen ein solcher Schritt hätte, ist etwa in der Sendergemeinschaft ARD unklar. Denn zum einen bedient der MDR auch Thüringen und Sachsen, kann also nicht einfach einseitig aufgelöst werden. Zum anderen gibt es bundesweit die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags - völlig unabhängig von einer möglichen AfD-Regierung in einem einzelnen Bundesland. "Allerdings könnte die AfD wie Donald Trump einfach publikumswirksam Rechtsbrüche begehen - und dann sehen, was passiert", meint ein führender Koalitionspolitiker in Berlin. Dann müsse eventuell der MDR in tausendfachen Klagen versuchen, die Gebühren einzutreiben.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode begannen die anderen Parteien, wichtige Institutionen im Land gegen extreme politische Kräfte widerstandsfähiger zu machen. Deshalb gilt bei der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht nun, dass bei einer Blockade der nötigen Zweidrittelmehrheit im Bundestag auch der Bundesrat bei der Benennung einspringen kann. Die Wissenschaftsminister vereinbarten am Freitag, die bisherige Einstimmigkeit in einigen Bereichen durch ein abgestuftes Verfahren hin zu einer 13:3-Regelung zu ersetzen. Damit soll verhindert werden, dass ein oder zwei Länder etwa die Finanzierung der Hochschulrektorenkonferenz lahmlegen könnten.

Noch gibt es keine Einigung über den Umgang mit der Tatsache, dass ausgerechnet Sachsen-Anhalt im Oktober turnusgemäß den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz als wichtiges Abstimmungsinstrument zwischen Bund und Ländern übernehmen soll. "Im Notfall könnten wir die Reihenfolge der Besetzung des Vorsitzes zwischen den Bundesländern nach der Wahl ändern", meint ein Ländervertreter. Offen diskutieren wolle man dies aber nicht.

AfD beklagt Sabotage durch andere Parteien

Auch die AfD wappne sich für einen möglichen Kampf der Institutionen, machte Parteichefin Weidel klar. Man könne mit einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt zeigen, wozu die Partei in der Lage ist - "wenn wir nicht alle naselang sabotiert werden". Es sei zu erwarten, dass die anderen Parteien der AfD permanent Knüppel zwischen die Beine werfen wollten. "Auch das müssen wir abwehren", sagte sie in dem AfD-internen Interview. "In Sachsen-Anhalt wird das versucht werden: Abschneiden vom Länderfinanzausgleich, die Zeugnisse aus Sachsen-Anhalt nicht mehr zu akzeptieren", sagte sie beispielsweise voraus. Dann wolle sie darauf verweisen, dass die anderen Parteien nicht das Votum der Wähler für einen Politikwechsel akzeptieren wollten.

Seit Jahren wird ein Verbot der AfD diskutiert, das die Union jedoch ablehnt - unter anderem mit dem Argument, dass ein solches Verfahren Jahre dauern dürfte, in denen sich die Partei stets als Opfer eines undemokratischen Systems darstellen könnte. CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn hat nun vorgeschlagen, als kleine Lösung erst einmal dem thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen.

Höcke wurde zweimal wegen des Verwendens eines verbotenen Kennzeichens einer verfassungswidriger Organisation verurteilt. Er hatte die verbotene SA-Losung "Alles für Deutschland" in Wahlkampfreden benutzt. Höcke muss insgesamt knapp 30.000 Euro Strafe für die beiden Verfahren zahlen. Da er in beiden Fällen die Grenze von 90 Tagessätzen überschritt, ist Höcke damit offiziell vorbestraft.

Zustimmung kam von anderen CDU-Politikern, aber auch vom parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese. Das Bundesjustizministerium plant, den Entzug des passiven Wahlrechts zu erleichtern, allerdings nur für Personen, die wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden sind. In der CSU wird zudem ein Teilverbot der AfD diskutiert, also etwa eines besonders radikalen Landesverbands. CSU-Chef Markus Söder fürchtet allerdings, dass dies nur den Märtyrerstatus der AfD verstärken würde.

Quelle: ntv.de, Andreas Rinke, rts

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