Politik

Für Treffen und Silvester Weitere Bundesländer verschärfen Corona-Regeln

Auch in Berlin gelten von nun an strengere Maßnahmen.

Auch in Berlin gelten von nun an strengere Maßnahmen.

(Foto: picture alliance / Zoonar)

Kurz vor Silvester führen mehrere Bundesländer strengere Kontaktbeschränkungen ein. Auch für das öffentliche Leben gelten vielerorts neue Vorgaben. Das betrifft Versammlungen im Freien sowie in Diskotheken.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus greifen in weiteren Bundesländern härtere Maßnahmen. Strengere Kontaktbeschränkungen gelten nun auch in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Andere Länder hatten ähnliche Maßnahmen bereits zuvor umgesetzt, um sich vor allem gegen die sehr ansteckende Omikron-Variante zu wappnen.

Bund und Länder hatten sich vor Weihnachten darauf verständigt, spätestens ab dem 28. Dezember das private und öffentliche Leben weiter einzuschränken. Die Umsetzung der Regeln lag in Länderverantwortung. In ganz Deutschland gilt an Silvester ein Feuerwerksverbot. Die Ministerpräsidenten wollen am 7. Januar zusammen mit dem Bund darüber beraten, wie es in der Pandemie mit Blick auf die neue Corona-Variante Omikron weitergehen soll.

Bayern

Die neuen Kontaktbeschränkungen sehen vor, dass nur noch maximal zehn Personen bei Treffen zusammenkommen dürfen - sofern sie genesen oder geimpft sind. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Auch bei 2G- oder 2G-plus-Regelungen sind Kinder bis 14 künftig befreit. Die strengen Regeln für Ungeimpfte gelten weiterhin - sie dürfen sich privat nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Hausstandes treffen. Diese Regel greift auch, wenn zu einer Gruppe geimpfter oder genesener Personen eine ungeimpfte Person hinzukommt.

Ein Zuschauerverbot gilt nicht mehr nur für große überregionale Sportveranstaltungen, sondern auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Ereignisse. Tanzveranstaltungen sind verboten - auch außerhalb von Clubs und Diskotheken. An Silvester gilt ein landesweites Versammlungsverbot.

Berlin

Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesenen in Innenräumen sind nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Bei Treffen, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, gilt weiterhin, dass nur Angehörige des eigenen Haushalts und maximal zwei Angehörige eines weiteren Haushalts teilnehmen dürfen.

An bestimmten Orten in der Hauptstadt gilt an Silvester ein Ansammlungsverbot. Dies betrifft laut Regierung mehr als 50 Areale, darunter der Alexanderplatz, der Steinmetzkiez in Schöneberg sowie mehrere Bereiche in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg sowie Neukölln. Bereits ab dem heutigen Dienstag gilt bei Veranstaltungen im Freien - unter Voraussetzung eines Hygienekonzepts - eine Obergrenze von 3000 Teilnehmern. In geschlossenen Räumen sind höchstens 2000 Personen erlaubt. Vorgeschrieben sind zudem die 2G-plus-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Verboten sind sogenannte Tanzlustbarkeiten im Freien.

Hessen

Auch Hessen verschärft die Regeln für Geimpfte und Genesene. In der Öffentlichkeit dürfen sich nun nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei, dann sind nach wie vor nur Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts erlaubt. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen.

Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken wird landesweit und unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt bei 250 Teilnehmern.

Nordrhein-Westfalen

Kontakte im privaten und öffentlichen Leben werden auch für Geimpfte und Genesene eingeschränkt. Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt - eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es nicht. Von den Kontaktbeschränkungen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

In der Silvesternacht sind Ansammlungen, die über die geltenden Personengrenzen hinausgehen, auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Clubs und Diskotheken sind in NRW bereits geschlossen. Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanzpartys sind ebenfalls untersagt.

Großveranstaltungen sind nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Bei anderen Veranstaltungen wird die Zahl der Zuschauer auf höchstens 750 abgesenkt. Wegen der Sorge vor der Ausbreitung der Omikron-Variante werden auch Masken- und Testpflicht im Freizeitbereich verschärft. Der Mund-Nasen-Schutz muss nun auch bei Versammlungen mit mehr als 750 Personen im Freien getragen werden. Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen Immunisierte dort nun einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus gilt diese 2G-plus-Vorschrift auch für weitere Einrichtungen und Angebote, darunter für das Singen im Chor ohne Maske.

Rheinland-Pfalz

Öffentlich dürfen sich dann nur noch höchstens zehn geimpfte und genesene Menschen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden aber nicht mitgezählt. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt jedoch: Ein Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich treffen.

Clubs und Diskotheken müssen wegen der Ansteckungsgefahr schon seit Donnerstag vor Weihnachten geschlossen bleiben. Außerdem sind zu überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen wie der Bundesliga keine Zuschauer mehr zugelassen. Großveranstaltungen beginnen in der Regel ab 1000 Zuschauern.

Saarland

Im Saarland gelten von diesem Dienstag an Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte. Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern sind für private Zusammenkünfte nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Diskotheken und Clubs sind im Saarland bereits dicht - nun sind auch vergleichbare Tanzveranstaltungen nicht mehr erlaubt. Das gilt ebenfalls für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern oder Zuschauern. Außerdem müssen Hochschulen Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in digitaler Form ermöglichen, wenn diese keinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können.

Sachsen

Bei privaten Treffen gilt in Sachsen von nun an eine Obergrenze von zehn Personen, sofern diese geimpft oder genesen sind. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, sind Treffen nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person erlaubt.

In geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden und Behörden sowie bei körpernahen Dienstleistungen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen verboten.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein treten noch heute private Kontaktbeschränkungen in Kraft. Privat dürfen sich laut Corona-Landesverordnung nur noch maximal zehn Personen treffen, außer alle gehören einem Haushalt an. Das gilt auch für Geimpfte und betrifft nicht nur Wohnungen und Häuser, sondern auch dazugehörige Gärten. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Behörden können für Straßen, Wege und Plätze, auf denen an Silvester und Neujahr mit verstärktem Andrang zu rechnen ist, Kontakte auf bestimmte Gruppengrößen beschränken.

Bei Veranstaltungen wie Konzerten oder beim Sport sind nur noch 1000 Zuschauer erlaubt. Diskotheken und Clubs dürfen nur mit halber Kapazität (maximal 1000 Menschen) öffnen. Auch beim Tanzen gilt Maskenpflicht. Zutritt erhalten nur Geimpfte und Genesene, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen (2G plus). Die Regeln gelten auch für Tanzpartys, Bälle oder vergleichbare Veranstaltungen in Gaststätten. In Restaurants und im Imbiss darf nur noch an festen Sitz- oder Stehplätzen mit Tischen gespeist und getrunken werden.

Thüringen

Auch in Thüringen gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen treffen, sofern diese geimpft oder genesen sind. Das gilt auch für Silvester. Nicht mitgezählt werden Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate. Zum Jahreswechsel sind Veranstaltungen im öffentlichen Raum untersagt.

Clubs und Diskotheken sind bereits geschlossen; Volksfeste, Weihnachtsmärkte oder Messen sind untersagt. An den Schulen in Thüringen wird es an den beiden Tagen nach den Ferien, also am 3. und 4. Januar, keinen Unterricht geben. Danach soll bis zum 14. Januar Distanzunterricht stattfinden.

Quelle: ntv.de, mbe/dpa

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