Politik

Nahtloser Wechsel problematisch Wulff steht vor formalen Hürden

"Unwürdiges Verfahren" für Christian Wulff?

"Unwürdiges Verfahren" für Christian Wulff?

(Foto: dpa)

Sein Mandat im niedersächsischen Landtag und seinen Job als Ministerpräsident will Wulff bis zuletzt behalten - es könnte ja etwas schiefgehen in der Bundesversammlung. Wulff selbst sagt, er wolle sich nicht den Vorwurf einhandeln, "arrogant vorzugehen und sich der Sache zu sicher zu sein". Doch es gibt Probleme.

Drei Wochen vor der Bundespräsidentenwahl steht der Kandidat von Union und FDP, Christian Wulff, vor formalen Hürden in Hannover und Berlin. Der 50-Jährige plant einen nahtlosen Wechsel vom Amt des niedersächsischen Ministerpräsidenten ins höchste Staatsamt. Juristen müssen das genaue Prozedere verfassungsrechtlich klären. "Es wird immer noch geprüft", heißt es in der Staatskanzlei in Hannover.

Möglicherweise könnte Wulff das Amt des Bundespräsidenten nicht sofort nach der Wahl am 30. Juni in Berlin übernehmen, weil der Landtag am darauffolgenden Tag erst noch den Verzicht auf sein Abgeordnetenmandat bestätigen muss. Der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, wies darauf hin, dass laut Artikel 55 des Grundgesetzes ein Staatsoberhaupt weder der Regierung noch einer gesetzgeberischen Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören darf.

Wulff will bis zur Entscheidung in der Bundesversammlung Regierungschef bleiben und sein Amt nicht vorher abgeben. Die Opposition von SPD, Grünen und Linken in Niedersachsen hatte ihn dagegen zum raschen Rücktritt aufgefordert und kritisiert, er wolle sich ein Hintertürchen offen halten.

Bundesversammlung müsste noch einmal tagen

Nach der bisherigen Planung in der Staatskanzlei kann Wulff nach der Wahl in der Bundesversammlung seine Rücktrittserklärung als Ministerpräsident direkt dem niedersächsischen Landtagspräsidenten übergeben. Damit erkläre er auch den Verzicht auf sein Mandat als Landtagsabgeordneter, hieß es in der Landtagsverwaltung. Das niedersächsische Parlament müsse dies dann in einer für den 1. Juli vorgesehenen Sondersitzung bestätigen. Folglich könnte Wulff die Wahl zum Bundespräsidenten nicht gleich nach dem Votum der Wahlmänner annehmen.

Die Bundesversammlung müsse dann unterbrochen werden, um zunächst die Landtagssondersitzung abzuwarten, sagte Oppermann. Ein solches Verfahren wäre "unwürdig", kritisierte er. Wulff solle zumindest als Landtagsabgeordneter sofort zurücktreten.

Nach Ansicht von Juristen kann diese Situation dazu führen, dass Wulff erst zwei Tage nach seiner Wahl sein Amt offiziell antritt. Erst dann könne Lammert die Bundesversammlung auch beenden. Dies sei nicht nur mit Mehrkosten etwa bei den zusätzlich anfallenden Tagegeldern der Delegierten verbunden. Eine Verlängerung der Bundesversammlung habe auch erhebliche organisatorische Risiken. So könnten Mitglieder in dieser Zeit noch Anträge stellen oder sich mit Klagen an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Quelle: ntv.de, dpa

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