Keine Revision Wulffs Freispruch ist rechtskräftig
13.06.2014, 08:52 Uhr
Wulff hat sich inzwischen als Anwalt niedergelassen.
(Foto: dpa)
Das juristische Tauziehen um den früheren Bundespräsidenten Wulff ist beendet. Wochenlang prüfte die Staatsanwaltschaft die Urteilsbegründung und verzichtet nun auf einen Einspruch. Damit ist das Verfahren wegen Vorteilsannahme endgültig abgeschlossen.
Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück, wie sie mitteilte.
Eine Begründung dafür will die Anklagebehörde nicht liefern. Staatsanwalt Oliver Eisenhauer sagte: "Zu den Hintergründen der Entscheidung geben wir keinerlei Auskünfte." Um mit der Revision beim Bundesgerichtshof Erfolg zu haben, hätte die Staatsanwaltschaft dem Landgericht Verfahrensfehler nachweisen müssen. Die Anklagebehörde hatte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung des Landgerichts Hannover mehr als einen Monat lang ausführlich geprüft. Die entsprechende Erklärungsfrist lief um Mitternacht aus.
Das Landgericht Hannover hatte Wulff am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen zur Last gelegt, Vorteile von dem mit ihm befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben.
Historisch kurze Amtszeit
Der Beginn der Ermittlungen hatte zu Wulffs Rücktritt geführt. Am 17. Februar 2012 war Wulff nach 598 Tagen und damit der kürzesten Amtszeit aller bisherigen Bundespräsidenten zurückgetreten. Zuletzt hatte er sich bei der Vorstellung seines Buches "Ganz oben Ganz unten" am Dienstag als Opfer einer übereifrigen Justiz dargestellt.
Rechtspolitisch hoch problematisch bleibe, dass "eine einzelne Staatsanwaltschaft mit leeren Händen" ein Staatsoberhaupt zum Rücktritt drängen könne, sagte er. Die Art und Weise, wie sich Medien und Justiz gegenseitig die Bälle in der Affäre zugeworfen hätten, bedrohe die Gewaltenteilung und damit letztlich die Demokratie.
Quelle: ntv.de, sba/dpa