Politik

Fünfter Verteidiger im NSU-Prozess Zschäpe bestellt neuen Anwalt

Ihren neuen - und damit fünften - Anwalt muss Beate Zschäpe selber bezahlen.

Ihren neuen - und damit fünften - Anwalt muss Beate Zschäpe selber bezahlen.

(Foto: dpa)

Beate Zschäpe hat einen neuen Verteidiger. Dieses Mal ist der Anwalt kein Pflichtverteidiger, Zschäpe muss den Juristen also aus eigener Tasche bezahlen. So spät einen neuen Wahlverteidiger zu berufen, ist äußerst ungewöhnlich.

Beate Zschäpes neues Verteidiger: Hermann Borchert.

Beate Zschäpes neues Verteidiger: Hermann Borchert.

(Foto: dpa)

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat einen fünften Verteidiger. Der Münchner Rechtsanwalt Hermann Borchert sagte dem Berliner "Tagesspiegel", er habe dem Oberlandesgericht München am Dienstag eine Vollmacht Zschäpes für seine Berufung zum Wahlverteidiger vorgelegt. Die bisherigen vier Zschäpe-Verteidiger sind vom Staat bezahlte Pflichtverteidiger, Borchert muss von Zschäpe selbst bezahlt werden.

Eine Gerichtssprecherin konnte den Bericht zunächst nicht bestätigen. Es sei zwar ungewöhnlich, zu einem so späten Prozesszeitpunkt einen Wahlverteidiger zu berufen, es stehe Zschäpe aber frei.

Borchert hat bereits seit längerer Zeit Kontakt zu Zschäpe und besuchte sie wiederholt in Untersuchungshaft. Er machte im "Tagesspiegel" keine Angaben zu seinen Motiven, in den Prozess einzusteigen. Demnach wird er aber vermutlich nicht ständig an der Verhandlung teilnehmen. "Ich werde an bestimmten Tagen im Prozess auftreten", sagte Borchert. Der erfahrene Rechtsanwalt ist in derselben Kanzlei tätig wie Zschäpes vierter Pflichtverteidiger Mathias Grasel.

Am Dienstag hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzel bekannt gegeben, dass als Erster Borchert das Gericht Ende August über Zschäpes überraschende Bereitschaft zur Aussage informiert habe. Das Verhältnis Zschäpes zu ihrer Verteidigung ist zerrüttet und führte wiederholt zu Verzögerungen des seit Mai 2013 laufenden NSU-Prozesses. Am Dienstag beantragten Zschäpes ursprüngliche drei Pflichtverteidiger, wegen der nicht mit ihnen abgesprochenen Aussagebereitschaft der Angeklagten aus dem Verfahren entlassen zu werden.

Wann es zu Zschäpes Aussage kommen wird, ist nach wie vor offen. Zuvor wird eine Entscheidung über einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter erwartet, den die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben am Dienstag gestellt hatte. Nach den Angaben der Gerichtssprecherin ist die Entscheidung über diesen Antrag nicht vor Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche zu erwarten. Das Verfahren soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden.

Quelle: ntv.de, kpi/AFP

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