Politik

Mitbewohnerin für NSU-Angeklagte Zschäpe erhält Haftlockerung

Beate Zschäpe bei einem ihrer zahlreichen Gerichtstermine. Inzwischen ist der Prozess bis 2016 datiert.

Beate Zschäpe bei einem ihrer zahlreichen Gerichtstermine. Inzwischen ist der Prozess bis 2016 datiert.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach drei Jahren Untersuchungshaft klagt die Hauptbeschuldigte im NSU-Prozess über zunehmende Belastungen. Das Gericht kommt Beate Zschäpe entgegen: Künftig muss die mutmaßliche Terroristin nicht mehr in Einzelhaft sitzen.

Die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss nicht mehr länger in Einzelhaft bleiben. Wie das Magazin "Focus" berichtet, hat das Oberlandesgericht München die Haftbedingungen der mutmaßlichen NSU-Terroristin gelockert.

Die gemeinsame Unterbringung mit einer anderen Gefangenen sei "zulässig" und führe "zu keiner Gefährdung der Untersuchungshaftzwecke", zitiert das Blatt aus dem Beschluss. Die Münchner Richter hätten allerdings zur Bedingung gemacht, dass Zschäpes künftige Mitbewohnerin keiner terroristischen Tat verdächtigt werde. Beim Gericht sowie bei der Verteidigung Zschäpes war dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Dem Bericht zufolge fiel der Beschluss des Gerichts bereits am 4. November. Das Oberlandesgericht habe mit der Entscheidung einen anderslautenden Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2011 geändert. Zschäpe, die seit mehr als eineinhalb Jahren wegen der Mordserie der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" in München vor Gericht steht, habe die Hafterleichterung Ende Oktober beantragt. Darin schrieb sie nach Angaben des Blattes, die Untersuchungshaft stelle für sie "eine zunehmende Belastung dar".

Quelle: ntv.de, fma/dpa

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