Eine Entscheidung weniger Zwei Pässe für Migrantenkinder
20.12.2014, 14:42 Uhr
Den einen? Oder den anderen? Für rund 500.000 Menschen entfällt nun die Qual der Wahl.
(Foto: picture alliance / dpa)
Jahrelang wurde erbittert darum gestritten, ob in Deutschland geborene Zuwandererkinder dauerhaft zwei Pässe haben dürfen. Jetzt steht fest: Sie dürfen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun dauerhaft möglich. Allerdings gibt es Einschränkungen.
In Deutschland geborene Zuwandererkinder dürfen jetzt neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch dauerhaft die ihrer Eltern haben. Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht tritt an diesem Samstag in Kraft. Von der Pflicht, sich für die eine oder andere Staatsbürgerschaft zu entscheiden, ist damit künftig befreit, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Auch für Kinder von Migranten, die hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, entfällt die Optionspflicht.
Bisher mussten sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, bis spätestens zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes entscheiden.
Eltern müssen auf Doppelpass verzichten
Wer vor 1990 geboren wurde, geht allerdings weiterhin leer aus. Nur für Kinder aus Zuwandererfamilien, die seit 1990 in Deutschland geboren sind, gilt, dass sie mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen - neben der ihrer Eltern. Für ältere Geschwister sind zwei Pässe weiter nicht erreichbar, für die Elterngeneration auch nicht.
Wer aber nach der alten Regelung zunächst beide Pässe hatte, sich dann jedoch für einen entscheiden musste, kann die Entscheidung quasi rückgängig machen. Wer sich für die Staatsangehörigkeit der Eltern und gegen die deutsche entschied, kann wieder eingebürgert werden. Andersherum ist es möglich, eine Genehmigung für den Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Die neue Regelung betrifft nach Angaben des Bundesinnenministeriums etwa 500.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für die SPD ist der Koalitionskompromiss weiterhin unbefriedigend. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger erklärte in Düsseldorf: "Ziel sollte es aber sein, dass der Bund zukünftig vollständig auf die Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht verzichtet. Deshalb handelt es sich hier nur um ein Etappenziel." Die Union lehnt weitergehende Änderungen jedoch ab. Auch die Grünen verlangen, die geltenden Einschränkungen abzuschaffen. Ihr Innenexperte im Bundestag, Volker Beck, nannte das Gesetz im Deutschlandfunk Kultur "ein Bürokratie-Monster".
Quelle: ntv.de, asc/dpa