Dossier

Mehr Konkurrenz unter Gewerkschaften Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit

Bislang war die Macht der kleinen Gewerkschaften durch den Grundsatz der Tarifeinheit begrenzt. Diese Bastion wurde nun geräumt. Die wichtigsten Fragen.

Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt.

Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt.

(Foto: dpa)

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit mischt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in Deutschland gründlich auf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) haben bereits eine neue gesetzliche Regelung verlangt. Die wichtigsten Fragen:

Was bedeutet Tarifeinheit?

Bislang galt in der Bundesrepublik der Grundsatz, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll. Das kam vor allem den mitgliederstarken Einheitsgewerkschaften wie Verdi oder der IG Metall zugute, die im Deutschen Gewerkschaftsbund verbunden sind. Befürworter sehen in der Tarifeinheit eine wichtige Bedingung für die in der Regel kooperative Bewältigung von Tarifkonflikten in der Bundesrepublik. In Deutschland wird so wenig gestreikt wie sonst kaum in einem anderen Land.

Aber es gab doch bislang schon Ausnahmen?

Spartengewerkschaft: Die Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO).

Spartengewerkschaft: Die Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO).

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das stimmt. Vor allem sogenannte Funktionseliten mit einer hohen Streikmacht haben eigene Gewerkschaften gegründet und Tarifabschlüsse erzielt. Die bekanntesten Beispiele sind die Deutsche Bahn AG und die Deutsche Lufthansa AG, die heftige Konflikte mit ihren Lokführern beziehungsweise Piloten ausgetragen haben. Insbesondere die Lufthansa, bei der auch noch die Unabhängigen Flugbegleiter (UFO) und die Einheitsgewerkschaft Verdi aktiv sind, hat sich über die Schwierigkeiten einer Tarifkonkurrenz beklagt. Zunächst hatte sie aber die Spartengewerkschaften gefördert. Auch den Ärzten ist es mit dem Marburger Bund gelungen, eigene Tarifverträge in eigentlich von Verdi beherrschten Betrieben zu erstreiten. Höchstrichterlich ist der Konflikt zwischen Einheits- und Spartengewerkschaften noch nie entschieden worden.

Wie begründet das Bundesarbeitsgericht seine Wende?

Der vierte Senat hat vor allem mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 des Grundgesetzes argumentiert. Wenn sich Arbeitnehmer zusammenschließen und einen Tarifvertrag abschließen, dürften sie nicht von anderen, konkurrierenden Verträgen ausgebremst werden. Künftig dürfen demnach mehrere Tarifverträge nebeneinander stehen. Die Bundesrichter sehen darin auch eine Anpassung der Rechtsprechung an die Realität in der deutschen Wirtschaft. Wenn es mehrere Verträge gibt, gelten sie dann jeweils nur noch für die Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft.

Was sind die Folgen einer schärferen Gewerkschaftskonkurrenz?

Der Tarifexperte Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) nennt drei grundsätzlich mögliche Folgen. Die Lohnforderungen könnten sich aufschaukeln, denn keine Gewerkschaft kann ihren Mitgliedern gut erklären, dass die Konkurrenz mehr herausholt. Das könnte zu mehr Arbeitskämpfen führen. Mehrere Tarifverträge bedeuten automatisch auch mehr Verhandlungsaufwand. Sogenannte "englische Verhältnisse" erwartet aber vorerst niemand.

Warum wehren sich die Einheitsgewerkschaften gegen die Neuregelung?

Konkurrierende Gewerkschaften gönnen sich untereinander nicht das Schwarze unter dem Fingernagel, wie bei den Bahngewerkschaften zu besichtigen ist. Der Erfolg kleiner, straffer Spartengewerkschaften setzt die großen Einheitsgewerkschaften unter Druck, selbst mehr für die eigenen Leute herauszuholen. Dabei können auch unternehmenspolitisch vernünftige Rücksichtsnahmen auf der Strecke bleiben. Etablierte Betriebsräte haben sich in der Vergangenheit gerne als Co-Manager betätigt.

Was schlagen DGB und BDA vor?

In seltener Einigkeit verlangen sie eine gesetzliche Neuregelung, mit der die Tarifeinheit auf anderem Wege wieder erreicht werden soll. Anders als bislang soll nicht der speziellere Tarifvertrag greifen - also zum Beispiel Haustarif vor Flächentarif - sondern derjenige, der für die meisten Gewerkschaftsmitglieder gilt. Solange dieser gilt, sollen auch andere Gewerkschaften im Betrieb nicht streiken dürfen.

Quelle: ntv.de, Christian Ebner, dpa

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