Dossier

EU-Vertrag abgelehnt Die Folgen des irischen Nein

Nach dem Nein der Iren zum "Vertrag von Lissabon" kann dieser Vertrag nicht wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten. Bis auf Weiteres bleibt daher der seit 2003 geltende "Vertrag von Nizza" die Rechtsgrundlage der EU.

Wesentliche Neuerungen gibt es vorerst nicht. In dem Vertrag vorgesehen ist unter anderem ein neues Abstimmungsverfahren im Ministerrat mit häufigeren Mehrheitsentscheidungen, eine Stärkung der nationalen Parlamente, die Schaffung eines EU-"Außenministers" mit eigenem diplomatischen Dienst sowie die Schaffung eines Präsidenten des Europäischen Rates.

Zudem wirft das Weitergelten des Nizza-Vertrags Probleme auf, die aller Voraussicht nach den EU-Regierungen noch eine Menge Kopfzerbrechen bereiten werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass die jetzige Rechtsgrundlage ausdrücklich auf maximal 27 Mitgliedstaaten ausgelegt ist. Unter Juristen ist umstritten, ob der für 2009 angestrebte Beitritt Kroatiens überhaupt noch möglich wäre.

Der Nizza-Vertrag legt vor allem fest, dass - wenn die Union 27 Mitgliedstaaten umfasst - bereits die 2009 ins Amt kommende EU-Kommission kleiner sein muss als die bisherige, in die jede der 27 Regierungen einen Vertreter entsandt hat. Die Zahl der künftigen Kommissionsmitglieder muss vom Rat nun einstimmig festgelegt werden, ebenso die Einzelheiten einer "gleichberechtigten Rotation". Der Reformvertrag hatte vorgesehen, dass eine Verkleinerung auf zwei Drittel der bisherigen Größe erst 2014 erfolgen soll.

Quelle: ntv.de

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