Dossier

Embryonale Stammzellforschung In einigen Ländern erlaubt

Der Bundestag wird am Freitag über vier Anträge zur Forschung mit embryonalen Stammzellen entscheiden. In Deutschland ist Forschung mit embryonalen Stammzellen vom Menschen nur unter strengen Auflagen erlaubt. Die Produktion dieser Stammzellen für die Forschung ist in Deutschland verboten.

Bislang dürfen Wissenschaftler unter strengen Auflagen nur mit embryonalen Stammzellen arbeiten, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Sie müssen dort zudem in Laboren in Kulturen gelagert oder eingefroren worden sein. Aus diesen Zellen kann kein Embryo mehr entstehen. Diese älteren Zellen lassen jedoch nach Ansicht vieler Forscher keine Spitzenforschung mehr zu. Während viele Länder die Stammzellforschung noch gar nicht gezielt geregelt haben, gibt es in manchen Staaten weniger Auflagen als in Deutschland. Darunter sind:

Die USA regulieren die Forschung mit embryonalen Stammzellen über das Geld. Die Arbeiten sind generell erlaubt, werden aber nur unter bestimmten Auflagen vom Staat finanziert: Washington fördert die Arbeiten nur, wenn die embryonalen Zellen von Stammzelllinien stammen, die vor dem Stichtag 9. August 2001 existierten. Vorstöße im Kongress gegen diese Bedingung stoppte US-Präsident George W. Bush per Veto. Inzwischen häuft sich die Zahl der Bundesstaaten, die die Stammzellforschung an ihren Universitäten aus der eigenen Kasse unterstützen. Beistand leisten betuchte Sponsoren wie der New Yorker Bürgermeister Michel Bloomberg, die die Stammzellenforschung oft mit Millionenbeträgen privat unterstützen. Für selbstfinanzierte Projekte mit embryonalen Stammzellen hat Washington keine Auflagen erlassen.

GROSSBRITANNIEN, das Heimatland von Klonschaf Dolly, hat sehr liberale Stammzellregeln. Bereits seit 2001 ist das Klonen eines menschlichen Embryos zu Forschungszwecken erlaubt, um Stammzellen zu gewinnen. Die Regierung will jetzt sogar erweiterte gesetzliche Regeln durchsetzen, die die Züchtung von Embryonen aus menschlichem und tierischem Material erlauben. Darüber soll frühestens im Mai im Unterhaus abgestimmt werden. Bereits vor konkreten gesetzlichen Regeln hat die zuständige Behörde solche Versuche erlaubt, so dass Forscher aus menschlichem Erbgut und den Eizellen von Kühen Embryonen geschaffen hatten. Solche Embryonen müssen nach maximal 14 Tagen zerstört werden.

In SPANIEN trat am 4. Juli 2007 ein Gesetz in Kraft, das die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt. Es verbietet jedoch ausdrücklich das Schaffen von Embryonen eigens zum Zweck der Forschung. Die Wissenschaftler verwenden überzählige Embryonen aus der künstlichen Befruchtung. Dafür gilt jedoch ein strenges Antragsverfahren. Alle Forschungen müssen von mehreren staatlichen und unabhängigen Komitees bewilligt werden. Zudem ist die Zustimmung der elterlichen Paare unerlässlich.

BELGIEN hat eine sehr liberale Stammzellen-Regelung. Ein Gesetz vom 11. Mai 2003 erlaubt es, an Embryonen innerhalb von 14 Tagen nach der Befruchtung zu forschen. Bedingung ist, dass mit der Forschung therapeutische Ziele verfolgt und medizinische Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Die Herstellung von Embryonen eigens zu Forschungszwecken ist generell verboten, wird aber zugelassen, wenn die vorhandenen überzähligen Embryonen nicht den Bedarf des Forschungsvorhabens decken. Das Klonen zum Schaffen von Babys und die Herstellung von Embryonen aus Tier und Mensch sind verboten.

In SÜDKOREA sind das Gewinnen von embryonalen Stammzellen und die Forschung damit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Forschung soll der Behandlung seltener oder unheilbarer Krankheiten dienen. Stammzellen dürfen in Südkorea aus Embryonen gewonnen werden, die bei der künstlichen Befruchtung übriggeblieben sind. Das Land erlaubt zudem die Herstellung von Embryonen eigens für die Forschung, es gibt jedoch noch keine gesetzlichen Regelungen dazu. Bei diesem Klonverfahren werden frisch gespendete Eizellen von Frauen entkernt und dann Kerne mit dem Erbmaterial fremder Körperzellen eingesetzt. Hauptziel ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen für therapeutische Zwecke (sogenanntes therapeutisches Klonen).

Auch JAPAN erlaubt die Forschung an embryonalen Stammzellen. Für die Forschung verwendet werden dürfen die Stammzellen überzähliger Embryonen aus Befruchtungskliniken sowie abgetriebener Föten. Eine Stichtagsregelung wie in Deutschland gibt es nicht. Die Nutzung der Embryonen ist an strenge Auflagen gebunden: Die Forscher müssen jeden einzelnen Embryo melden und das Einverständnis der Spender nachweisen. Streng verboten ist es, einen künstlich hergestellten Embryo in eine Frau oder ein Tier zu verpflanzen und so ein lebensfähiges Individuum zu schaffen.

Quelle: ntv.de

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