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Der Kommentar Ein Unrecht beseitigen

Die Rechtssituation der nichtehelichen Kinder zeigt sich in Wahrheit nicht im Grundgesetz. Sie zeigt sich im Unterhaltsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen geholfen. Indem es die Regelung als verfassungswidrig verwarf, die geschiedenen Müttern acht Jahre lang, den Müttern nichtehelicher Kinder aber nur drei Jahre lang Unterhalt zusprach, hat es die Neuregelung befördert, auf die sich die Koalition nach quälend langen Verhandlungen geeinigt hat. Ein Unrecht wird beseitigt. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich, ob aus erster oder zweiter Ehe, bekommen den gleichen Unterhaltsanspruch, und alle Mütter, ob verheiratet oder geschieden, ebenfalls den gleichen. Aber Vorrang haben die Kinder.

Institution Ehe geschwächt

Politiker der Union haben sich lange gegen die Gleichstellung der Mütter gewehrt, weil damit die Institution der Ehe beeinträchtigt werde. Nur führte das bisherige Recht in der Praxis dazu, dass bei der Scheidung oft der Streit um den Unterhalt über das Sorgerecht ausgetragen wurde, weil davon der Unterhaltsanspruch abhing. Und die nichtehelichen Kinder wurden benachteiligt, nur weil ihre Eltern keinen Trauschein hatten.

Eine Anpassung an die gesellschaftliche Wirklichkeit ist überfällig. Immer mehr Paare wollen ohne Trauschein zusammenleben, ohne dass sie deswegen gesellschaftlicher Ächtung anheim fallen. Auch solche Paare haben Kinder. Zudem wird eine wachsende Zahl von Ehen schon nach wenigen Jahren geschieden. Dabei erschwerte es das bisherige Recht den unterhaltspflichtigen Vätern, wenn sie nicht zu den Besserverdienenden gehörten, eine neue Beziehung einzugehen und wieder Kinder zu haben, weil die Unterhaltsansprüche aus der geschiedenen Ehe dafür finanziell keinen Spielraum ließen.

Auch die Neuregelung wird den Mangel nicht beseitigen. Doch sie kann für mehr Gerechtigkeit sorgen - zugunsten der Kinder und unabhängig davon, ob die Eltern einen Trauschein haben oder nicht.

Quelle: ntv.de

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