Ratgeber

Erwachsener Nachwuchs Bei Schulung gibt es Kindergeld

Kindergeld fließt auch, wenn der Nachwuchs seine eigenen Wege geht.

Kindergeld fließt auch, wenn der Nachwuchs seine eigenen Wege geht.

(Foto: Gerd Altmann, pixelio.de)

Eltern erhalten für ihren erwachsenen Nachwuchs weiter Kindergeld, wenn sich Sohn oder Tochter in einer Schulung auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Das entschied das Kölner Finanzgericht im Fall einer jungen Frau, die mehrwöchig für einen Job als Flugbegleiterin geschult wurde. Es handele sich dabei nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern die Schulung sei als Berufsausbildung zu werten. Und damit hätten die Eltern auch Anspruch auf Kindergeld (10 K 212/09), hieß es in dem nun veröffentlichten Urteil.

 

Das Gericht betonte, dass die Tochter der Klägerin in der Schulungszeit keinen Lohn erhielt und noch kein Arbeitsverhältnis bestand. Sie hätte die Schulungskosten sogar zurückzahlen müssen, wenn die Fluggesellschaft ihr danach keinen Job angeboten hätte. Eine Revision beim Bundesfinanzhof ist zugelassen. Der BFH befasst sich derzeit mit der Frage, ob auch während eines Trainee-Programms Anspruch auf Kindergeld besteht.

Quelle: ntv.de, dpa

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