Mehrere Bundesländer warnen Betrugsmasche mit Steuernachzahlungen geht in Deutschland um
16.10.2024, 07:20 Uhr Artikel anhören
Keine Panik bei kurzfristigen Nachzahlungsforderungen. Es könnte sich um eine Betrugsmasche handeln.
(Foto: dpa)
Dringende Aufforderungen, kurzfristig Einkommenssteuer nachzuzahlen, flattern dieser Tage bei Haushalten in mehreren Bundesländern ein. Eine Masche von Betrügern, die sich Geld ergaunern wollen. Es gibt ein paar Tricks, um einen gefälschten Steuerbescheid von einem echten zu unterscheiden.
In mehreren Bundesländern warnen die jeweiligen Landesämter für Finanzen vor gefälschten Steuerbescheiden. Empfänger würden darin aufgefordert, kurzfristig Einkommensteuer nachzuzahlen, teilten die verantwortlichen Behörden unter anderem aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zuletzt mit.
Die Betrüger versenden die gefälschten Bescheide per Post, fordern Steuernachzahlung per Überweisung und versuchen sich so Geld zu ergaunern. "Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten", warnt etwa das Landesamt in Hannover.
Als Absender werden demnach die jeweiligen Finanzämter mit unzutreffender Anschrift oder die "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" angegeben. Doch die Bezeichnung "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" gebe es gar nicht, schreibt das Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen.
Falsche Angaben können Betrugsmasche entlarven
Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden demnach auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort passen. Die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz rät: "Es empfiehlt sich zum Beispiel, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen."
Neben den Steuernummern sei unter anderem auch eine angegebene Internetseite falsch oder dem Schreiben fehle es an einer Rechtsbehelfsbelehrung. Auch ein Blick auf die angegebene Kontoverbindung könne den Betrug entlarven, denn die Zahlungsadresse sei keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung.
Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid an das Finanzamt wenden und im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei erstatten.
Quelle: ntv.de, toh/dpa