Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im März
28.02.2017, 07:17 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Auch im März 2017 müssen sich Verbraucher auf Änderungen einstellen. Diese Neuregelungen treten zum neuen Monat in Kraft:
Cannabis als Medizin
Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich - ausschließlich zu therapeutischen Zwecken - um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten. Das Gesetz tritt im März in Kraft.
Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn es eine effektive Kontrolle gibt. Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz werden die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausgebaut. Das Gesetz enthält klare Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung. Auch dieses Gesetz tritt im März in Kraft.
Kein Fracking in Deutschland
Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt - vorerst bis mindestens 2021 - verboten. Erlaubt sind lediglich vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Forschungsbohrungen sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zulässig. Nach 2021 muss der Bundestag neu entscheiden, ob Fracking in Deutschland auch künftig verboten bleibt. Die gesetzlichen Regelungen sind seit dem 11. Februar in Kraft.
Nutzungsrechte für Strom- und Gasnetze zeitlich begrenzt
Öffentliche Straßen und Fußwege, die für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen genutzt werden können, werden künftig in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Wettbewerber sollen sich ohne Diskriminierung an dem Verfahren beteiligen können. Bei der Neuvergabe der Verteilnetze können die Nutzungsrechte zwischen verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wechseln. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind zum 3. Februar in Kraft getreten.
Angemessene Vergütung für Kreative
Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft.
Neuer Reisepass
Deutsche bekommen ab dem 1. März einen neuen Reisepass - für 60 Euro (ein Euro mehr als bisher). Zahlreiche Sicherheitsmerkmale sollen ihn sicherer vor Fälschungen und Missbrauch machen. Alte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Aus DVBT wird DVB-T 2 HD
Am 29. März wird beim Fernsehempfang auf den neuen Standard DVB-T 2 HD umgestellt. Wer dann weiterhin seinen Fernseher nutzen möchte (Kabel, Satellit und Internet sind nicht betroffen), braucht neben einem DVB-T2-HD-gerüsteten Fernseher oder Empfänger auch eine gute Antenne.
Quelle: ntv.de, awi