Vorsicht bei Beschädigungen Dieses Problem gibt es beim Horten von Euro-Münzen
31.10.2025, 13:01 Uhr Artikel anhören
Das Sammeln von Münzen in der Spardose ist uneingeschränkt erlaubt: Selbst größere Mengen dürfen privat aufbewahrt werden.
Wer zu Hause Euro-Münzen im großen Stil sammelt, tut damit nichts Unrechtes. Auch wenn das Kleingeld so dem Geldsystem entzogen wird. Wollen Sparer das Geld später konzentriert loswerden, kann es aber zu Problemen kommen.
Zu Sparzwecken ausgewählte oder gar sämtliche Münzen über Monate hinweg in eine Spardose stecken? So kann nach einiger Zeit eine ordentliche Summe zusammenkommen. Gleichzeitig entziehen Sparerinnen und Sparer die Münzen damit aber dem Umlauf. Ist das also überhaupt zulässig?
Absolut, teilt ein Sprecher der Deutschen Bundesbank auf Nachfrage mit. "Die Ansparung von Euro-Münzen - auch in erheblichem Umfang - ist rechtlich zulässig." Es gibt keine währungsrechtlichen Vorschriften, die das private Ansparen von Euro-Münzen untersagen oder kontingentieren.
Beschädigungen können Münzen entwerten
Wer Münzen erhält, werde dadurch vielmehr deren Eigentümer und kann so mit ihnen tun und lassen, was er oder sie möchte. Allerdings: Werden die Münzen beschädigt, verfälscht, durchlöchert oder anderweitig verändert, kann damit in der Regel nicht mehr bezahlt werden. Händlerinnen und Händler können solche Münzen ablehnen, die Deutsche Bundesbank muss es sogar.
Und, Achtung: Nur weil es erlaubt ist, Euro-Münzen in unbegrenzter Höhe zu Hause zu sammeln, bedeutet es nicht, dass Sie losziehen und beim nächsten Händler damit bezahlen können. Denn beim Zahlungsakt gibt es sehr wohl Beschränkungen. Einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zufolge ist - mit Ausnahme der Bundesbank - niemand dazu verpflichtet, bei einer einzelnen Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen.
Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Geschäfte, Gaststätten, Hotels oder Tankstellen. Bei deutschen Euro-Gedenkmünzen im Wert von je 10 Euro gilt auch nur ein Höchstbetrag von 200 Euro pro Zahlung. Euro-Scheine sind dagegen gesetzliche Zahlungsmittel und müssen in unbegrenzter Höhe angenommen werden. Es sei denn, der Verkäufer versichert, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat.
Wollen Sparerinnen und Sparer ihre gesammelten Münzen bei ihrer Bank einzahlen, können sie auch hier auf Hürden stoßen. Nicht überall ist das problemlos möglich, mitunter verlangen die Kreditinstitute auch Gebühren dafür.
Quelle: ntv.de, awi/dpa