Schmu bei Lebensversicherungen Doppelte Abschlusskosten zurückholen
07.10.2016, 14:33 Uhr
Allein 2015 sollen die Versicher mehr als drei Milliarden Euro zu Unrecht kassiert haben.
Laut Gesetz müssen Abschlusskosten für eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung auf fünf Jahre verteilt werden. Aktuell dürfen die Versicherer maximal 2,5 Prozent der eingezahlten Prämien kassieren. Doch die Branche langt gerne doppelt zu.
Verbraucher, die für ihre Kapitallebens- und private Rentenversicherungspolicen doppelte Abschlusskosten zahlen mussten, können so zu viel gezahltes Geld von der Versicherung zurückfordern, wie die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) berichtet.
Denn ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hat der HDI Lebensversicherung AG die Berechnung von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen untersagt (Az.: 20 U 201/15). Der Bund der Versicherten und die vzhh hatten sich gegen entsprechende Geschäftspraktiken des Unternehmens zur Wehr gesetzt. Da die Versicherungsgesellschaft auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof verzichtet, ist das Urteil rechtskräftig.
Laut Gesetz müssen die Abschlusskosten für eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung auf fünf Jahre verteilt werden und sind zudem gedeckelt. "Bis 2015 konnten die Versicherer höchstens 4 Prozent der eingezahlten Prämien in die eigene Tasche stecken, aktuell dürfen es nicht mehr als 2,5 Prozent sein", erläutert Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Um mehr Geld abzuschöpfen, hätten die HDI Lebensversicherung und andere Anbieter der Versicherungsbranche weitere Kosten über die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Nach dem aktuellen Urteil des OLG Köln ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten jedoch unzulässig. Demzufolge darf der Versicherer neben der sogenannten Zillmerung, der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre, keine weiteren Abschlusskosten zu Lasten des Kunden ansetzen.
Laut vzhh sei es egal, ob ein Vertrag noch läuft, ob er bereits gekündigt, übertragen oder beitragsfrei gestellt wurde, aufgrund des rechtskräftigen Urteils ist die HDI Lebensversicherung nun zur Nachzahlung verpflichtet. Dies gelte demnach auch für jede andere Versicherungsgesellschaft, die Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungspolice verteilt hat. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer seien viele tausende Verträge betroffen.
Von dem Urteil profitieren Verbraucher, deren Verträge in den Tarifbestimmungen sinngemäß Textbausteine wie diesen der HDI enthalten: "Einen Teil (der Abschlusskosten) verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber nicht länger als bis zum bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbeginn. (...) Den verbleibenden Teil verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über die Prämienzahlungsdauer ..."
Den entsprechenden Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es hier.
Quelle: ntv.de, awi