Aus Liebe zum Tier Frau will Umgangsrecht für Hund erstreiten
30.04.2019, 11:28 Uhr
Ein Hund ist laut Rechtssprechung ein Haushaltsgegenstand und muss nur "geteilt" werden, wenn er nachweislich gemeinsam angeschafft wurde.
(Foto: imago/Photocase)
Eine Frau aus Stuttgart versucht seit drei Jahren von ihrem Ex-Mann den gemeinsam angeschafften Hund wiederzubekommen. Das Oberlandesgericht hat jetzt ein Urteil gefällt, wem das Tier tatsächlich gehört.
Geschiedene haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem vor der Ehe angeschafften Hund. Haustiere seien laut Rechtsprechung Haushaltsgegenstände, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Urteil klar. Damit lehnte das OLG die Beschwerde einer Frau ab, welche die Herausgabe des Hunds von ihrem früheren Ehemann verlangt hatte.
Die Labradorhündin war noch vor der Hochzeit angeschafft worden. Nach der Trennung 2016 verlangte die Frau die Herausgabe. Ein erstinstanzlich vereinbarter Umgang mit dem Tier scheiterte. Erneut verlangte die Frau, ihr den Hund zu geben. Das Familiengericht Sigmaringen wies den Antrag der Frau ab.
Das OLG Stuttgart bestätigte nun diese Entscheidung. Die Ehefrau habe nicht nachweisen können, dass der Hund ihr Eigentum sei. Im Kaufvertrag habe der Name des Mannes gestanden. Auch wenn sich die Frau nach eigenen Angaben um den Hund wie ein Kind gekümmert haben will, sei er nicht ihr Besitz.
Haustiere sind Haushaltsgegenstände
Grundsätzlich seien Haustiere in der Rechtsprechung Haushaltsgegenstände. Diese können einem Ehepartner nur dann überlassen werden, wenn sie gemeinsam angeschafft wurden. Gegenstände, die nur einem Ehepartner gehören, müssen nicht übergeben werden.
Selbst wenn die Frau nachgewiesene Miteigentümerin gewesen wäre, wäre es in diesem Fall gegen das Tierwohl, den Hund an die Frau zu übergeben. Drei Jahre nach der Trennung sei es nicht förderlich, den Hund in eine andere Umgebung zu bringen.
Seit der Trennung habe der Hund beim Ex-Mann im früheren gemeinsamen Haus des Paares gelebt, das einen großen Garten habe. Ein gesetzliches Recht auf Umgang mit dem Hund gebe es nicht, entschied das Gericht.
Quelle: ntv.de, joh/AFP