Ratgeber

Ruhestand ohne Geldsorgen Früher in Rente ohne große Einbußen

Mehr als die Hälfte der Versicherten geht vorzeitig in Rente und nimmt dafür große Abschläge in Kauf. Doch die Verluste lassen sich verringern. Die Stiftung Warentest zeigt, wie es geht.

Wer früher aufhört zu arbeiten, bekommt auch weniger Rente.

Wer früher aufhört zu arbeiten, bekommt auch weniger Rente.

(Foto: imago/Christian Ohde)

Ja, die gesetzliche Rente ist sicher. Und dennoch fällt sie oft bei Weitem nicht üppig aus wie erhofft. Insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wer heute beispielsweise zweieinhalb Jahre früher aufhört zu arbeiten, muss mit 9 Prozent weniger Rente auskommen. 

Die Stiftung Warentest hat anhand von vier Beispielen durchgerechnet, wie sich die Verluste in Grenzen halten. Bei allen Modellen möchte der Versicherte 2 Jahre früher in Rente gehen.

Sonderzahlungen leisten

Würde der Musterversicherte bis 65 Jahren arbeiten, hätte er einen Anspruch auf 1500 Euro Regelaltersrente. Hört er zwei Jahre früher auf zu arbeiten, bekäme er nur noch 1307 Euro. Mit einer Sonderzahlung von rund 25.000 Euro in die Rentenversicherung könnte er seine Rente auf circa 1408 Euro erhöhen. Laut Warentest lohnt sich die Investition, wenn mindestens 20 Jahre Rente bezogen würden.  

Selbst finanzieren

In diesem Fall hört der Versicherte zwei Jahre früher auf zu arbeiten, geht aber erst mit 65 in Rente. Dann wäre auch hier eine Rente von 1408 Euro fällig. Allerdings summiert sich der angenommene Bedarf für die "24 Überbrückungsmonate" auf rund 33.800 Euro. Diese Variante würde sich erst nach knapp 28 Jahren rentieren. Auch wenn hier der Vorteil gegenüber der Sonderzahlung ist, dass der Betrag nicht mit einem Mal gezahlt werden muss.

Teilzeitrente

Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat den Anspruch auf eine vorzeitige Teilrente. Hier hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf 25, 50 oder 75 Prozent zu reduzieren. Parallel dazu erhält der Versicherte Rente. Im gewählten Beispiel liegt der Rentenanspruch mit 65 Jahren wieder bei 1500 Euro. Zwischen 63 und 65 würde sich das Gehalt auf 2265 Euro (50 Prozent) reduzieren, die Rente würde 653 Euro betragen. Der Versicherte käme also für diese zwei Jahre auf Einnahmen in Höhe von 2918 Euro. Die volle Rente mit 65 würde wiederum 1408 Euro betragen.

Die Tester bemängeln bei diesem Modell, dass der Versicherte bisher nur die Möglichkeit hat, zwischen drei starren Hinzuverdienstgrenzen zu wählen - die genannten 25, 50 oder 75 Prozent. Verdient er mehr, fällt er bei der Teilrente auf die nächstniedrige Stufe zurück. Die geplante Flexi-Rente ab 2017 soll dies ändern. Hier sollen nicht mehr starre Hinzuverdienstgrenzen gelten, sondern es wäre eine prozentuale Anrechnung des Gehalts auf die Teilzeitrente möglich.

Kleiner Zuverdienst

Wieder soll zwei Jahre früher aufgehört werden zu arbeiten. Die Rente liegt deshalb mit 63 Jahren erneut bei 1307 Euro. Der Versicherte hat die Möglichkeit, bis zu 450 Euro pro Monat hinzuzuverdienen, ohne dass dies auf seine Rente angerechnet wird. Zwei Monate im Jahr dürfen auch bis zu 900 Euro verdient werden, ohne dass dies zu pauschalen Rentenkürzungen von einem Drittel führt. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren fällt die Hinzuverdienstgrenze weg - der Rentner kann so viel nebenbei arbeiten, wie er möchte - allerdings bei entsprechend höherer Steuerbelstung.   

Quelle: ntv.de, awi

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