Ratgeber

Der Kunde ist König Gebühr für Kartenzahlungen untersagt

Zusätzliche Gebühren beim Bezahlen sind ein Ärgernis und bald untersagt.

Zusätzliche Gebühren beim Bezahlen sind ein Ärgernis und bald untersagt.

(Foto: picture alliance / Daniel Karman)

Mitunter fallen beim Bezahlen mit Giro- und Kreditkarte zusätzliche Kosten für den Kunden an, etwa bei manchen Flugbuchungen oder einigen Onlineshops. Die Bundesregierung will das ändern und den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern.

Gute Nachrichten für Kartenzahler: Auch wenn die Deutschen ihr Bargeld lieben, wird hierzulande zum Bezahlen oftmals die Giro- und Kreditkarte gezückt, fällige Geldbeträge werden zudem per Überweisung und Lastschrift transferiert. Dabei fallen bisweilen Kosten für den Verbraucher an.

Doch Händler dürfen bald keine Preisaufschläge mehr für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss des Bundestages stimmte dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie zu. Für den Gesetzentwurf, den die Regierung zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatte, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke-Fraktion enthielt sich.

Demnach sollen Gebühren für Kartenzahlungen abgeschafft und die Verbraucher gleichzeitig besser geschützt werden. Laut entsprechendem Gesetzentwurf dürfen Händler dann in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. "Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Begründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.

Außerdem soll die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt werden. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht soll nun gesetzlich verankert werden und gilt dann europaweit.

Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zugunsten der Kunden: Künftig muss der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können. Neben weiteren Regelungen für Zahlungsdienstleister enthält das Gesetz auch Verbesserungen für die Verlängerung von Wohnimmobilienkrediten. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensnehmer muss in solchen Fällen nicht mehr durchgeführt werden.

Quelle: ntv.de, awi

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