Ratgeber

Schutz vor dem Ruin Hier findet man geeignete Haftpflicht-Policen

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Alte Policen sollten insbesondere bei den Deckungssummen überprüft werden.

(Foto: imago stock&people)

Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen schneller als gedacht. Und können den finanziellen Ruin bedeuten. Umso erstaunlicher, dass 15 Prozent der Deutschen gar keine, oder nur eine veraltete Haftpflichtversicherung haben. Finanztest rät zum Handeln.

Eine Private Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Ohne wenn und aber. Immerhin 15 Prozent der Deutschen haben diese Police, die den Verursacher von Schäden an anderen Menschen oder fremdem Besitz vor den finanziellen Folgen des Missgeschicks schützen, dennoch nicht. Und dies obwohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden auch in erheblicher Höhe oft schneller als gedacht entstehen. Und der entsprechende Schutz schon für 50 Euro im Jahr zu haben ist, wie Finanztest berichtet.

Doch auch Altverträge mit viel zu geringen Versicherungssummen bieten nur eine trügerische Sicherheit. Denn reicht die Versicherungssumme nicht aus, um den Schaden zu bezahlen, haftet der Betroffene mit seinem gesamten Vermögen. Deshalb tut eine gute Haftpflichtversicherung not. Und im Zweifelsfall sollte eine veraltete Police gegen eine neue, leistungsstärkere ausgetauscht werden. Vor allem auch dann, wenn sich die Lebensumstände des Versicherten geändert haben. Beispielsweise durch Heirat, Kinder oder ein neues Hobby. Insgesamt sind die Versicherungen im Laufe der Jahre aber auch unabhängig von Veränderungen erheblich verbessert worden, so dass eine Überprüfung so oder so Sinn ergibt. 

Mit dem Finanztest-Schnellcheck können Versicherte prüfen, ob ihre aktuelle Haft­pflicht-Police alle wichtigen Risiken abdeckt. Ist das nicht mehr der Fall, ist mit dem Vergleichs­rechner der Stiftung Warentest eine gute und güns­tige Police zu finden. Faust­regel dabei: Verträge, die älter als fünf Jahre sind, sollten unbe­dingt über­prüft werden. Meist gibt es deutlich bessere und oft auch güns­tigere Angebote. Verträge, die vor 2004 abge­schlossen wurden, sollten auf jeden Fall gekündigt werden. Auch Menschen ohne Versicherung finden hier schnell und kostenlos einen guten Vertrag.

Versicherte sollten darauf achten, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Versicherte von einem anderen geschädigt wird, dessen Versicherungsschutz nicht ausreichend ist oder der gar keine Police sein Eigen nennt (Forderungsausfallschutz).

Wichtig zu wissen: Nach einem Schadensfall ist der Versicherer laut Versicherungsvertragsgesetz dazu berechtigt, den Kontrakt zu kündigen - nachdem er diesen reguliert hat. Für Versicherte kann es dann schwierig werden, einen neuen Anbieter zu finden. Warentest empfiehlt Betroffenen, der Versicherung anzubieten, den Vertrag von sich aus zu kündigen. Dies sollte die Suche nach einem neuen Anbieter erleichtern.  

Quelle: ntv.de, awi

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