Hier gibt es Urlaubsgeld Mehr als die Hälfte geht leer aus
06.06.2017, 14:54 Uhr
Nur knapp 40 Prozent aller beschäftigten Frauen erhalten die Extraleistung.
Geld vom Chef für die schönste Zeit des Jahres? Urlaubsgeld wird leider zunehmend seltener. Wer im Westen Deutschlands und zudem in einem größeren Unternehmen arbeitet und männlich ist, hat bessere Chancen, mit dem monetären Extra bedacht zu werden.
Nur noch 42,6 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. 2013 waren es noch 47 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage von lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 6600 Beschäftigte haben sich für das Jahr 2016 an der Befragung beteiligt. Eindeutig profitieren konnten Beschäftigte von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Sie erhalten zu 64,4 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 36,9 Prozent. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht.
Darüber hinaus erhalten Männer häufiger Urlaubsgeld (50,7 Prozent) als Frauen (38,7 Prozent). Im Westen fällt der Anteil höher aus (49 Prozent) als im Osten (33,2 Prozent). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (34,4 Prozent) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (56,6 Prozent).
Zudem fällt die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 156 und 2316 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld. Im West- ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland.
Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten sie unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druck- sowie in der Metallindustrie.
Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.
Quelle: ntv.de, awi