Lästige WerbeanrufeNaht das Ende der Telefonabzocke?

Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind seit 2009 verboten. Ansonsten drohen Strafen. Nun soll der Telefonterror für die Anbieter deutlich unlukrativer werden. Bis es soweit ist, sollten Betroffene konsequent handeln.
Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe. Bei der Bundesnetzagentur, die entsprechende Gesetzesverstöße ahndet, gingen im vergangenen Jahr 29.298 schriftliche Beschwerden ein. Der Bundesrat hat nun auf die Abzocke reagiert und beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Länder wollen damit lästigen Werbeanrufen durch Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende setzen, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet.
Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind bereits seit 2009 verboten. Die bei solchen Telefonaten mündlich geschlossenen Verträge sind aber trotzdem in den meisten Fällen gültig. Die nun auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative sieht vor, dass die bei Werbeanrufen geschlossenen Verträge nur wirksam sind, wenn Verbraucher das anschließend bereitgestellte Angebot in Textform, beispielsweise per Mail, genehmigen. Von Verbrauchern ausgehende telefonische Bestellungen wären weiterhin ohne eine solche Genehmigung möglich.
Das bestehende Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sagt aus, dass Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen. Fehlt die Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Dabei muss die Einwilligung in die Telefonwerbung schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig. Zudem darf die Rufnummer des Anrufers nicht unterdrückt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.
Bis den unerwünschten Anrufern per Gesetz ihr Geschäftsmodell weiter erschwert wird, können belästigte Verbraucher nur bedingt auf die Werbeanrufe reagieren. So können sie beispielsweise bei ihrem Anbieter beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer gar nicht erst durchgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit, sich zu schützen, besteht darin, einfach aufzulegen. Oder aber den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Dann sollte der Name des Anrufers und seines Unternehmens sowie der Grund des Anrufs erfragt werden. Die entsprechenden Daten (inklusive Telefonnummer) sollten dann an die Bundesnetzagentur zur Beschwerde weitergeleitet werden.