Ratgeber

Nur für Nicht-Gäste in OrdnungDarf der Toilettengang für Restaurantgäste extra kosten?

04.03.2026, 19:23 Uhr
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Gastronomen dürfen Nicht-Gästen die Toilettennutzung gegen eine Gebühr erlauben, Gäste hingegen nutzen sie kostenfrei.

Wer Gast in einem Restaurant oder einer Gaststätte ist, muss dort auch kostenfrei die Toilette nutzen können. Etwas anderes gilt nur für Menschen, die ausschließlich zum Erleichtern eintreten.

Egal, ob wegen fehlender Manieren oder aus der Not heraus: In der Öffentlichkeit wird zum Teil hemmungslos uriniert. Begünstigt wird so viel Enthemmtheit nicht zuletzt dadurch, dass in den meisten Städten öffentliche Toiletten Mangelware sind und umliegende Restaurants und Kneipen von Nichtgästen oft happige Gebühren fordern. "Keine öffentliche Toilette - Toilettengebühr 50 Cent, Gäste frei!" Einen solchen Hinweis hat wohl jeder und jede schon mal in einer Gaststätte oder Kneipe gelesen. Und diese Regelung ist laut Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin in dieser Form auch vom Gesetz gedeckt.

Denn Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung lediglich dazu verpflichtet, ihren Gästen die Toilettennutzung kostenfrei zu ermöglichen. "Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen kleine Gebühr gestattet werden", so die Verbraucherschützerin. Jedem Gastwirt steht es im Rahmen seines Hausrechts frei, selbst zu entscheiden, ob er jemandem Zutritt zu den Toilettenräumen gewährt oder nicht", erläutert Bahr. Darf der Passant das WC nutzen, kann der Betreiber ein Entgelt verlangen. Wird sie verweigert, kann der Passant den Gastwirt aber nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich belangen.

Gäste abkassieren? Das geht nicht

Wer auch unter seinen Gästen für die Notdurft abkassieren möchte, verstößt gegen die Gaststättenverordnung. Das musste nun auch ein Veranstaltungsunternehmen erfahren, gegen das die Verbraucherzentrale Berlin erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte. Es hatte bei seinen Gästen je Toilettengang einen Euro abkassiert - oder alternativ eine Flatrate für fünf Euro angeboten. Das Kammergericht Berlin (Az.: 5 UKl 15/25) untersagte es dem Unternehmen nun, aus der Not seiner Gäste Profit zu schlagen.

Claudia Boths Rat lautet daher: "Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen."

Steht neben der Tür zum Wasch- und Toilettenraum ein Tisch mit einem Teller, auf dem ein paar Münzen liegen, ist niemand verpflichtet, beim Herausgehen ein Geldstück dazuzulegen. Wer mit der Sauberkeit und der Atmosphäre zufrieden war, kann dies aber selbstverständlich durch ein, zwei Münzen zeigen.

Abgesehen davon müssen mancherorts Gaststätten-Betreiber in Deutschland nicht unbedingt Toilettenräume vorhalten. Ob eine Pflicht besteht oder nicht, ist hierzulande regional unterschiedlich geregelt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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