Ratgeber

Crowdfunding-Immoprojekt Projektgesellschaft stellt Insolvenzantrag

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Wie immer gilt: Je höher die Rendite, desto höher das Risiko - dies gilt auch beim Crowdfunding. Hier das Luvebelle-Projekt in Berlin. (Foto: Finanztest)

Es ist keine vier Wochen her, da warnte Finanztest vor großen Risiken bei der Schwarmfinanzierung. Nun meldet ein eigentlich als risikoarm eingeschätztes Projekt vorläufig Insolvenz an. Ob die Anleger ihr Geld wiedersehen, ist unklar.

Es ist so weit, zum ersten Mal müssen Anleger bei einem Crowdfunding-Immobilienprojekt um ihre Beteiligungen bangen. Denn zwei Projektentwicklungsgesellschaften, die sich via Internet-Plattform Zinsland.de über die Schwarmfinanzierung Kapital besorgten, meldeten vorläufig Insolvenz an, wie test.de berichtet. Konkret handelt es sich um die Conrem-Ingenieure GmbH und die Arplan Projektgesell­schaft Alpha 1 GmbH, welche eigentlich in Berlin-Tempelhof mit den eingesammelten Geldern den Bau der Mikroapartmenthäuser "Luvebelle" realisieren wollten.

"Der Fall illustriert, welch böse Überraschungen beim Crowdfunding drohen können, denn die Finanzierungsstruktur wirkte in der Fundingphase eher risikoarm", sagt Renate Daum, Finanzexpertin der Stiftung Warentest.

Eigentlich galt das Projekt "Luvebelle" als wenig riskant und aussichtsreich, waren doch insgesamt "nur" 7,5 Millionen Euro für die Finanzierung aufzubringen. Allein 2,2 Millionen sollte der Projektentwickler Conrem beisteuern. 4,8 Millionen Euro machte ein Bankkredit aus. 500.000 Euro wurde via Conrem von 274 Investoren eingesammelt, 750.000 Euro stemmten 12 Investoren über Arplan. 7 beziehungsweise 9 Prozent Zinsen pro Jahr sollten die Anleger für ihre Beteiligung erhalten. Zudem bekundete bereits frühzeitig ein Immobilienfonds, das Objekt kaufen zu wollen und tat dies später auch.

Und nun wurde völlig überraschend der Insolvenzantrag gestellt. Laut Projekt­entwickler ist "die Liquiditäts­situation derzeit nicht gesichert", da "Kaufpreiszahlungen ­vom Baufort­schritt abhängen und dieser sich verzögert hat". Tatsächlich hatte sich aber auch die Eigenkapitalquote von den geplanten 2,2 Millionen Euro auf nur noch 500.000 Euro reduziert. Denn die Gesamt­summe habe Conrem aufgrund des Verkaufs und der ersten Kauf­preisteilzah­lungen gar nicht erst einbringen müssen. Der Bankkredit wurde bereits aus diesen Mitteln getilgt.

Ob und in welcher Höhe die Anleger wieder an ihr Geld kommen, ist derzeit völlig ungeklärt. Denn bei ihnen handelt es sich um sogenannte nach­rangige Gläubiger. Dies bedeutet, sie werden nur dann entschädigt, wenn alle vorrangigen Gläubiger befriedigt worden sind.    

Quelle: ntv.de, awi

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