Ratgeber

Überblick behaltenSo fragt man die Punkte in Flensburg ab

30.01.2018, 13:23 Uhr
imageVon Isabell Noé
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So sehen sie aus, die Akten der Verkehrssünderkartei. (Foto: imago stock&people)

Überführte Verkehrssünder bekommen nicht nur ein Bußgeld aufgebrummt, sondern müssen auch mit einem Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Nur steht das dann nicht immer im Bußgeldbescheid. Besser, man checkt gelegentlich das Punktekonto.

Mit mehr als 20 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs gewesen? Gibt einen Punkt in Flensburg, wenn man sich erwischen lässt. Vor der roten Ampel nochmal Gas gegeben? Können auch zwei Punkte werden, wenn andere dabei gefährdet wurden. Radfahrer bekommen für Rotlichtverstöße einen Punkt. Alkohol am Steuer? Bringt mindestens ein Fahrverbot und zwei Punkte. Gelöscht werden die Eintragungen nach frühestens 2,5 Jahren. Wenn man sich einige solcher Ausfälle leistet, ist der Führerschein aber schon vorher weg: Bei acht Punkten im Fahreignungsregister ist das Limit erreicht. Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und man kann sie frühestens nach sechs Monaten und erfolgreich abgelegter MPU neu beantragen. Wer häufiger auffällig geworden ist, tut also gut daran, den Punktestand im Auge zu behalten. Aber wie erfährt man, was in Flensburg alles gelistet ist?

Eifrige Punktesammler werden automatisch informiert. Beim vierten beziehungsweise fünften Eintrag erhalten sie eine Ermahnung und den Hinweis, dass sie Punkte abbauen können, wenn sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Nicht jeder schätzt diesen Service, denn er kostet Geld. 17,90 Euro plus Zustellgebühr berechnet das Kraftfahrtbundesamt für den Brief. Bei sechs beziehungsweise sieben Punkten gibt es keine Ermahnung mehr, sondern eine Verwarnung. Auch die kostet 17,90 Euro und auch hier wird auf das Fahreignungsseminar verwiesen. Punkte kann man damit jetzt aber nicht mehr loswerden.

Verjährung frühestens nach 2,5 Jahren

Die Verjährungsfristen für Eintragungen liegen zwischen 2,5 und zehn Jahren, je nachdem, wie die Punkte zustande gekommen sind. Am schnellsten geht es bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen von 30 beziehungsweise 40 Kilometern je Stunde (innerorts/außerorts) oder Vorfahrtsverstöße. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, für die es zwei Punkte gab, werden nach fünf Jahren gelöscht. In diese Kategorie fallen leichtere Trunkenheitsverstöße und Fahrerflucht. Drei Punkte sind den schweren Fällen vorbehalten, etwa fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Fahren im Vollrausch oder Kennzeichenmissbrauch. Wer sich solcher Delikte schuldig gemacht hat, muss ein Jahrzehnt mit dem Eintrag leben. Gezählt wird jeweils ab dem Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

Persönlich vorbeikommen

Über den eigenen Punktestand kann man sich jederzeit kostenlos informieren. Doch leider geht das nicht mal eben per Telefon oder E-Mail und auch die Online-Abfrage ist nicht ohne Weiteres möglich. Am einfachsten haben es diejenigen, die in Flensburg wohnen. Das Kraftfahrtbundesamt hat dort einen Standort - während der Geschäftszeiten kann man einfach persönlich vorbeikommen und Einblick ins Punktekonto beantragen. Wichtig: Personalausweis oder Reisepass mitnehmen!

Antrag per Brief

Für die meisten anderen dürfte der Weg zu weit sein. Sie können den Antrag per Post stellen. Das geht formlos mit einem Satz und Unterschrift. Anzugeben sind der Name (gegebenenfalls auch der Geburtsname), Geburtstag und -ort und die aktuelle Adresse. Am einfachsten geht es mit dem Formular auf der Seite des Kraftfahrtbundesamts. Ein Identitätsnachweis ist aber auch hier nötig. Eine Möglichkeit: Man lässt die Unterschrift amtlich beglaubigen. Das kostet aber nicht nur Zeit, sondern auch eine Gebühr, in Berlin sind es beispielsweise fünf Euro. Es geht aber auch einfacher, indem man eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises beilegt. Eine Abfrage per Fax ist nicht mehr möglich.

Antrag online

Bis die Auskunft dann im Briefkasten liegt, können zwei Wochen vergehen. Wer den Vorgang etwas beschleunigen will, kann den Antrag auch online stellen. Dafür müssen aber diverse technische Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen braucht man einen neuen Personalausweis (ab November 2010), bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. Außerdem muss auf dem Rechner die Ausweis-App2-Software installiert sein. Das reicht aber nicht, man braucht auch ein externes Kartenlesegerät. Die Preise beginnen bei rund 30 Euro. Eventuell kann man sich das Geld sparen, wenn man ein NFC-fähiges Android-Smartphone besitzt. Auf dem muss dann auch die Ausweis-App2 installiert sein. Wie das funktioniert und welche Modelle dafür infrage kommen, steht hier. Die ganze Prozedur ist natürlich etwas aufwendig, kann sich aber lohnen. Denn im besten Fall kann man die Auskunft aus dem Fahreignungsregister sofort herunterladen. Es kann aber auch sein, dass die Daten beim Kraftfahrtsbundesamt noch manuell bearbeitet werden müssen. Dann kommt die Auskunft später per Post.

Die Auskunft ist ziemlich übersichtlich aufgebaut. Aufgeführt sind die einzelnen Verstöße mit Datum, Ort und der jeweiligen Punktestrafe. Womöglich tauchen dann auch Delikte auf, von denen man gar nicht wusste, dass sie einen Eintrag zur Folge hatten. Das muss keine Fehler sein. Im jeweiligen Bußgeldbescheid waren die Punkte womöglich einfach nicht aufgeführt – und das müssen sie auch nicht. Ein Grund mehr, die kostenlose Auskunft gelegentlich abzufragen.

Kraftfahrt-BundesamtAutofahrer