Ratgeber

Regelung bis März verlängert Telefonische Krankschreibung bleibt möglich

Für bis zu 14 Tage können sich Arbeitnehmer bei leichten Atemwegsbeschwerden telefonisch einen gelben Schein besorgen.

Für bis zu 14 Tage können sich Arbeitnehmer bei leichten Atemwegsbeschwerden telefonisch einen gelben Schein besorgen.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild)

In der Corona-Krise bewährt sich die Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegsbeschwerden. Arztpraxen werden so entlastet, Patienten keinem unnötigen Infektionsrisiko in den Wartezimmern ausgesetzt. Mindestens bis Ende März soll es dabei noch bleiben.

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsbeschwerden wird noch bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss die Verlängerung der Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021. Hintergrund seien "die deutschlandweit anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen", erklärte das Gremium.

Die telefonische Krankschreibung kann für bis zu sieben Tage erfolgen und um maximal sieben weitere Tage verlängert werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Ziel der Regelung ist es, das Infektionsrisiko in Arztpraxen zu senken und die Ärzte zu entlasten.

Bereits von März bis Ende Mai war eine telefonische Krankschreibung bundesweit möglich gewesen. Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen wurde die Regelung zum 19. Oktober erneut in Kraft gesetzt.

Auch nach der Krise könnte Gang zum Arzt wegfallen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte Mitte November angekündigt, dass Patientinnen und Patienten auch nach der Corona-Krise die Möglichkeit haben sollen, sich in bestimmten Fällen ohne den Besuch in einer Arztpraxis krankschreiben zu lassen. Eine erstmalige Krankschreibung und eine Verlängerung sollten künftig per Videosprechstunde möglich sein, heißt es in einem Gesetzentwurf. Dies soll demnach unabhängig von einer Pandemie-Situation gelten.

Gelten soll dies bei "einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer". Künftig soll demnach die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen können.

Quelle: ntv.de, jog/AFP

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