Ratgeber

Kein Geld für abgesagte Events Verbraucher müssen Gutscheine akzeptieren

Die Neuregelung soll auch eine Härtefallklausel für Verbraucher enthalten.

Die Neuregelung soll auch eine Härtefallklausel für Verbraucher enthalten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Unzählige Menschen verlangen wegen der Corona-Krise ihr Geld für abgesagte Events und Urlaubsreisen zurück. Für die Unternehmen wäre das ein enormer Verlust. Um sie vor dem Ruin zu bewahren, plant die Bundesregierung eine Gutschein-Lösung. Verbraucherschützer warnen dagegen vor zinslosen Krediten.

Fußballspiele, Konzerte, Theateraufführungen und Urlaubsreisen: Wegen der Corona-Pandemie müssen überall in Deutschland Veranstaltungen abgesagt werden. Bei den Event-Agenturen gehen deshalb zurzeit viele Rückforderungen ein; Kunden, die schon ein Ticket für eine nun ausfallende Veranstaltung erworben hatten, verlangen ihr Geld zurück. Nun hat die Bundesregierung über eine mögliche Lösung beraten.

Das "Corona-Kabinett" stimmte am Donnerstag einer entsprechenden Lösung zu, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Anstatt nun sämtliche Ticketpreise für Events zu erstatten, sollen Veranstalter Gutscheine ausstellen dürfen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass es bei den Veranstaltern zu Liquiditätsengpässen kommt.

Besonders Reiseunternehmen haben oft erhebliche Fixkosten. Da wegen der Corona-Pandemie fast niemand mehr reist, kommt gerade aber kein Geld herein. Der Deutsche Reiseverband und die Luftverkehrswirtschaft zeigten sich daher erleichtert. Die Einigung komme für viele Reisebüros und Veranstalter gerade noch rechtzeitig. "Die Gutschein-Lösung ist sinnvoll und fair. Sie verschafft den Unternehmen in dieser schwierigen Lage etwas Luft zum Atmen", erklärte etwa die Lufthansa. Jetzt müsse schnell die Zustimmung aus Brüssel kommen.

Die Regelung umfasst sämtliche Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Voraussetzung: sie müssen bis Ende 2021 gültig sein. Falls der Gutschein bis dahin nicht eingelöst werden kann, sollen die Veranstalter verpflichtet werden, doch den Ticketpreis zurückzuerstatten. Wenn das öffentliche Leben wieder läuft, muss man auch nicht das erstbeste Angebot buchen - die Gutscheine können wohl auch für Reisen zu anderen Zielen oder Fußballspiele gegen andere Teams eingelöst werden. Die Bundesregierung will die Reiseveranstalter ermutigen, auch Rabatte zu geben, wenn ein Kunde seinen Gutschein einsetzt.

"Da ist der Frust groß"

Die Neuregelung soll zudem eine Härtefallklausel enthalten, wenn die Nutzung des Gutscheins nicht zumutbar ist. Wenn ein Kunde glaubhaft versichern kann, dass er sonst etwa seine Miete oder dringende Einkäufe nicht mehr zahlen kann, soll er das Geld schon jetzt zurückgekommen. Verbraucherschützer fordern auch, dass Restzahlungen für solche Reisen jetzt nicht mehr verlangt werden, die ohnehin wahrscheinlich abgesagt werden. "Gerade bei Pauschalreisen geht es oft um hohe Beträge, auf die die Menschen lange gespart haben", sagte der Chef der Verbraucherzentralen, Klaus Müller. "Da ist der Frust groß. Kommen dann noch krisenbedingte Sorgen um den Arbeitsplatz hinzu, wird daraus schnell Verzweiflung."

Zahlreiche Veranstalter hatten ihren Kunden solche Gutscheinlösungen bereits angeboten. Kulturstaatsministerin Monika Grütters zeigt sich mit dem Kompromiss zufrieden, schließlich würden dadurch die Interessen von Veranstaltern und Besuchern zugleich gewahrt. "Die Aussicht auf ein kulturelles Erlebnis bleibt genauso erhalten, wie dem Veranstalter echte Härten erspart werden", sagte die CDU-Politikerin der "Tagesschau".

Verbraucherschützer Müller dagegen hat große Bedenken. Letztlich würden die Bürger gezwungen, den Unternehmen Kredite zu geben, für die sie nicht einmal Zinsen erhielten, kritisierte er. Zugleich müssten sie selbst aber vielleicht Kredite aufnehmen und dafür Zinsen zahlen. "Verbraucher dürfen nicht als schnelle und zusätzliche Refinanzierungsquelle von Unternehmen missbraucht werden", forderte Müller. Er schlug stattdessen vor, die Frist für Rückzahlungen bis Ende April zu verlängern und den Unternehmen mit einem Fonds unter die Arme zu greifen.

Bevor die Lösung der Bundesregierung umgesetzt werden kann, muss sie allerdings noch von der EU-Kommission abgesegnet werden. Neben Deutschland wollen auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten ähnlich vorgehen.

Quelle: ntv.de, lri/dpa/spot

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