Ratgeber

Schwarzfahren trotz City-Ticket?Verbraucherzentrale mahnt Deutsche Bahn ab

16.08.2018, 12:00 Uhr
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Trotz City-Ticket wird für den öffentlicher Personennahverkehr oftmals doch ein Zusatzticket erforderlich. (Foto: picture alliance / dpa)

Die Bahn reagiert auf die Konkurrenz der Fernbusse und möchte ihr Angebot attraktiver gestalten. Beispielsweise mit dem City-Ticket, welches Bahnfahrern auch die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs in vielen Städten ermöglicht. Doch das Angebot hat so seine Tücken.

Die Deutsche Bahn hat mit einem verbesserten Angebot viele neue Kunden gewonnen. Ungeachtet der Verspätungen vieler Züge - allein im Juli dieses Jahres ist jeder vierte Fernzug des Unternehmens zu spät gekommen - konnte so im Konkurrenzkampf mit Fernbussen Boden gutgemacht werden.

Seit dem 1. August können Bahnkunden ihr Fernverkehrsticket vor oder nach der Bahnfahrt auch für den Öffentlichen Nahverkehr in vielen Städten nutzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt diese Möglichkeit grundsätzlich. Doch das Ticket hat so seine Tücken, denn es beteiligen sich nicht alle Städte an der Aktion. Das City-Ticket ist nur in 126 Städten bei Sparpreis- und Flexpreis-Fahrkarten im Fernverkehr mit einer Reiseweite von über 100 Kilometern inklusive.

Zudem ist der Bereich in den Städten, der mit dem City-Ticket genutzt werden kann, oft eingeschränkt. Da die DB Vertrieb GmbH in ihrem zugehörigen Werbefilm keinen Hinweis auf die eingeschränkten Geltungsbereiche gibt, hat der vzbv das Unternehmen nun abgemahnt.

"Viele Verbraucher nehmen die Einschränkungen des Geltungsbereiches nicht wahr und fahren ungewollt schwarz", so Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv. "Die Werbung klärt sie darüber nicht oder nicht deutlich genug auf. Dies sollte die Deutsche Bahn schnellstens ändern."

So könne in Berlin beispielweise nur die Tarifzone A innerhalb des S-Bahn-Rings einschließlich der Bahnhöfe Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg genutzt werden. Für Verbraucher, die das nicht wissen, könne es somit teuer werden, wenn Fahrkartenkontrolleure zur Tat schreiten.

"Wenn es um Tarifgestaltung im ÖPNV geht, kocht jeder Verkehrsverbund sein eigenes Süppchen. Für Verbraucher ist das Tarif-Wirrwarr undurchschaubar", so Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim vzbv. Das werde am City-Ticket der Deutschen Bahn nochmals deutlich. "Ein City-Ticket sollte halten, was es verspricht, nämlich die An- und Abreise zum Bahnhof einschließen", so Jungbluth.

Quelle: ntv.de, awi

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