Pistole, Handschellen, Uniform Wann Umziehen Arbeitszeit ist
04.11.2016, 11:49 Uhr
Polizisten dürfen in ihrer Freizeit keine Uniformen tragen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der eine schlüpft morgens in Jeans und Pullover, ein anderer muss Anzug tragen. Doch es gibt Berufe, wo beispielweise Handschellen, Pistole und Uniform dazugehören - folglich dauert das Ankleiden länger, wie Polizisten monieren und deshalb fordern, dass dies Arbeitzeit ist.
Raus aus den Privatklamotten, rein in die Uniform. Dann noch schnell die diversen Ausrüstungsgegenstände angelegt - Pistole mit Holster, Reservemagazin mit Tasche, Handfessel und Reizstoffsprühgerät mit Tragevorrichtung, Einsatzmehrzweckstock und Schutzweste - dienstbereit ist der Polizist.
Und genau dieses An- und Ablegen der ihm persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände ist für einen im Wach- und Wechseldienst tätigen Polizeivollzugsbeamten Dienstzeit. Und zwar vor Schichtbeginn beziehungsweise nach Schichtende über die eigentliche Arbeitszeit hinaus. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden (6 A 2151/14).
Geklagt hatte unter anderem ein Polizeivollzugsbeamter, der als Streifenbeamter beim Polizeipräsidium Bochum eingesetzt ist. Zur Begründung hat das OVG ausgeführt: Es ist festzustellen, dass der Kläger - wie auch die Kläger weiterer Verfahren - die ihm persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände vor Schichtbeginn an- beziehungsweise nach Schichtende abgelegt haben. Sie haben somit über die geschuldete Arbeitszeit hinaus Dienst geleistet. Hieraus kann sich möglicherweise ein Ausgleichsanspruch in Form von bezahlten Überstunden oder Freizeitanspruch der Beamten ergeben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hatte das Gericht im konkreten Verfahren nicht zu entscheiden.
Das Urteil deckt sich mit bereits anderen Gerichtsentscheidungen zum Thema. Tenor: Wenn ein Arbeitgeber eine Uniform oder Schutzkleidung anordnet, die erst am Arbeitsplatz angezogen werden kann, muss dafür auch Zeit eingeräumt werden der Mitarbeiter in dieser Zeit bezahlt werden. Handelt es sich jedoch um Kleidungsstücke, die bereits zu Hause angelegt werden können, ist dies keine Arbeitszeit.
Nach Auskunft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist allerdings entscheidend, welche Kleidung bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden kann. Beispielsweise dürfen Pflegekräfte ihre Kittel nicht auf dem Weg zur Arbeit tragen, damit diese nicht verschmutzen. Und wer zum Beispiel als Mechaniker tätig ist, dem kann demnach nicht zugemutet werden, sich mit schmutziger Arbeitskleidung hin und zurück zum Job zu bewegen.
Quelle: ntv.de, awi