Ratgeber

Nach der Insolvenz Was die Niki-Pleite für Kunden bedeutet

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Flugzeuge von Niki bleiben am Boden. Und mit ihnen Tausende Passagiere. Doch wie kommen diese nach Hause und was passiert mit Tickets für zukünftige Flüge? Ein Überblick.

Findet sich nicht doch noch ein Käufer, steht die insolvente österreichische Fluggesellschaft Niki vor dem Aus. Gestrandete Passagiere und Kunden zukünftiger Flüge haben Fragen, vor allem, wenn es um bereits gebuchte und bezahlte Tickets geht.

Was passiert mit gestrandeten Passagieren?

Die österreichische Regierung kündigte staatliche Hilfe an und wird versuchen, in den kommenden zwei Wochen die circa 10.000 Passagiere mit anderen Airlines nach Hause zu bringen.

Auf der Niki-Website heißt es zudem, dass mehrere Fluggesellschaften gegen ein "geringes Entgelt" derzeit eine Rückholaktion auf Standby-Basis aus dem Ausland nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz organisierten. Unter anderem plant Tuifly Sonderflüge. Condor erklärte sich bereit, Niki-Passagiere kostenfrei nach Deutschland zurückzufliegen, sofern genügend frei Plätze in den Maschinen vorhanden seien.

Was passiert mit bereits gebuchten Tickets?

"Die Flüge der Niki werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Weitere Flüge der Niki sind nicht mehr buchbar. Der Flugplan der Niki verliert seine Gültigkeit"... heißt es vonseiten der Fluggeselschaft. Sprich, da der Flugbetrieb eingestellt wurde, verlieren die 350.000 Tickets, die direkt bei der Airline gebucht wurden, ihre Gültigkeit.

Bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Betroffene Kunden können ihren Flug stornieren. Grundsätzlich besteht zwar bei Stornierung ein Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren und eventuell einen Teil des Ticketpreises. Letztere gehören allerdings zur Insolvenzmasse.

Laut dem Insolvenzverwalter, Lucas Flöther, sollen dennoch alle Kunden, die seit dem Insolvenzantrag der Niki-Muttergesellschaft Air Berlin Mitte August Flüge direkt bei der österreichischen Airline gekauft haben, den Reisepreis voraussichtlich voll erstattet bekommen. Das betrifft etwa 200.000 Tickets mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2018.

Verbraucherschützer fordern ungeachtet dessen, dass Airlines gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen.

Haben Kunden ein Recht auf Entschädigung?

Theoretisch ja, praktisch nein. Bei einer Insolvenz der Fluglinie müssen Kunden ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Aussichten auf Erfolg sind jedoch für kleine Gläubiger gering . Kündigt die Fluggesellschaft den Ausfall 14 Tage vor Flugbeginn an, entfällt eine mögliche Entschädigungszahlung.

Wie verhält es sich mit Pauschalreisen?

Auch die rund 410.000 Tickets, die bei Reisebüros oder Veranstalter gekauft wurden, sind ungültig. Reisende bekommen aber eine Ersatzbeförderung, da die Anbieter zum Versicherungsschutz verpflichtet sind und für Ersatz sorgen müssen.

Was, wenn Arbeitnehmer durch die Niki-Pleite nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat eine Verspätung ohne eigenes Verschulden aber nicht. Vorausgesetzt der Arbeitgeber wird über das Fernbleiben zeitnah informiert. Andernfalls bekommt er für die versäumten Tage kein Geld. Schlimmstenfalls kann ein Verstoß gegen die Informationspflicht zudem auch eine Abmahnung oder sogar Kündigung nach sich ziehen. 

Quelle: ntv.de, awi

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