Rechtzeitig einlösen Wie lange gelten Gutscheine?
21.12.2007, 07:49 UhrGeschenkgutscheine, die nicht ausdrücklich befristet sind, gelten grundsätzlich drei Jahre lang. In der Regel können unbefristete Coupons sogar noch länger gegen Waren eingetauscht werden, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Denn die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Schein gekauft wurde. Bis Silvester ist also Zeit, Gutscheine aus dem Jahr 2004 einzulösen, Gutscheine aus 2007 sind bis Ende 2010 gültig. Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Gutscheine für Freizeit- oder Kulturveranstaltungen. Sie müssen zum angegebenen Termin eingelöst werden. Beispiele sind Konzerte oder Theatervorstellungen. Kinogutscheine, die nicht für einen bestimmten Film oder eine ausgewählte Vorführung gelten, sind davon allerdings ausgenommen.
Quelle: ntv.de