Mit Permethrin Vorsicht bei Zecken- und Flohmitteln für Katzen
08.08.2022, 11:31 Uhr (aktualisiert)
Permethrin-haltige Zeckenmittel können für Katzen schwere oder gar tödliche Vergiftungen zur Folge haben.
(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt Katzenhalter vor dem Anwenden von Permethrin-haltigen Zeckenmitteln. Denn erhält eine Katze ein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff, kann es zu schweren Vergiftungen kommen.
Vor allem Katzenhalter warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor der Anwendung Permethrin-haltiger Zeckenmittel. Bekomme eine Katze ein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff, könne es zu schweren, im schlimmsten Fall tödlichen Vergiftungen kommen, schrieb das Bundesamt in einer Mitteilung.
Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff werden bei Hunden gegen äußere Parasiten wie Flöhe und Zecken eingesetzt. Katzen dürften aber keinesfalls in Kontakt mit dem Mittel kommen, mahnte die Tierärztin Katrin Kirsch der Mitteilung nach: "Nicht jedem ist bekannt, dass Katzen ein Enzym fehlt, das für den Abbau dieses Wirkstoffs sorgt." Laut Bundesamt sind von 2011 bis 2021 über 200 solcher Vergiftungen bei Katzen gemeldet worden.
Krämpfe und Atembeschwerden bei Katzen möglich
Während Hunde die Mittel demnach gut vertragen, könnten bei Katzen Krämpfe, Lähmungserscheinungen, erhöhter Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall sowie Atembeschwerden auftreten, die sogar zum Tod führen könnten. Insbesondere in Haushalten, in denen Hunde und Katzen lebten, bestehe die erhöhte Gefahr, dass es durch Kontakt der Tiere untereinander zu Vergiftungen komme, wenn die Hunde mit Permethrin behandelt wurden, mahnte Kirsch.
Kommt es zu den oben genannten Symptomen nach einem unbeabsichtigten Kontakt der Katze mit Permethrin oder nach einer versehentlichen Fehlanwendung eines Permethrin-haltigen Arzneimittels, sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Dieser wird gegebenenfalls Präventivmaßnahmen einleiten, die Katze symptomatisch behandeln und in schweren Fällen die nötigen Notfallmaßnahmen durchführen.
Zusätzlich sollten vermutete unerwünschte Arzneimittelreaktionen vom Tierhalter oder vom behandelnden Tierarzt an das BVL gemeldet werden. Diese Informationen helfen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dabei, im Rahmen der Pharmakovigilanz - der Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln - geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten.
(Dieser Artikel wurde am Freitag, 05. August 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: awi/dpa